Wie dem Finanzamt den Lebensmittelpunkt nachweisen?
Hallo Ihr,
das Finanzamt will bei meiner Steuererstattung meinen Lebenspunkt nachgewiesen haben. Es ist so: Ich bin gemeldet an Ort A und arbeite auch an Ort A, eine Wohnung habe ich ebenfalls angemietet an Ort A. Die Hälfte der Woche bin ich auch an Ort A und die andere Hälfte an Ort B bei meinem Lebensgefährten, wo ich eigentlich meinen Lebensmittelpunkt habe (Freunde, Partner etc.). An Ort A bin ich nur, weil der Abstand zwischen Ort A und B zu groß ist, dass ich es schaffe jeden Tag zu pendeln. Die Wohnung an Ort B ist von meinem Partner gemietet.
Wie weise ich nun dem FA nach, dass ich dort meinen Lebensmittelpunkt habe ?? Durch eine Bescheinigung meines Partners ?
Ich danke für ehrliche und ernstgemeinte Antworten.
Wie m
4 Antworten
Am besten ist, du rufst deinen Sachbearbeiter beim Finanzamt an und erklärst ihm die Sachlage - dass die Wohnung in Arbeitsplatznähe eigentlich nur eine "Schlafung" ist (OK, das Wort gibt es nicht, ist ein "Eigenbau"), und du da nicht "richtig" wohnst sondern nur übernachtest, wenn du arbeiten musst. Frag ihn oder sie, ob du irgendwas Schriftliches z. B. vom Vermieter deines Partners vorlegen sollst oder ob ihm diese Erklärung ausreicht.
Ein Nachweis kann nicht erfolgen, da es kein Möglichkeit gibt, so etwas nachzuweisen. Man kann den Lebensmittelpunkt nur glaubhaft machen.
Dein Partner kann Dir keine Bescheinigungen ausstellen, die irgendwas beweisen.
Eine Glaubhaftmachung erfolgt so, wie Du es gerade getan hast. Mit der gleichen Formulierung machst Du einen Lebensmittelpunkt in B geltend.
Diese Erläuterung aus dem Steuerrecht, welche sich auch in den Erläuterungen zur Steuererklärung findet, sollte alles in die gewüschtte Richtung bringen.
Eine steuerrechtliche Definition für den Lebensmittelpunkt findet sich in R 42 (1) der Lohnsteuerrichtlinien. Hier heißt es:
"Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, daß sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet."
Allles bestens.
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq
Begründe und schreib es dem FA genauso auf wie du es hier getan hast..