Wie definiert man eigentlich genau "Rechtsgüterabwägung"?

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Die Rechtsgüterabwägung stellt die Waage der Justitia dar. Der Richter muss abwägen, welches Recht überwiegt. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Oft orientiert man sich an die höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesverfassungsgericht oder BGH). Bsp. ist die Menschenwürde (Art.1 GG) uneinschränkbar und kann folglich nicht abgewogen werden. Erfolgt im Strafrecht eine Rechtsgüterabwägung, dann überwiegt das Rechtsgut "Leben" dem Rechtsgut "körperliche Unversehrtheit" oder "Eigentum".

Oft ist die Rechtsgüterabwägung davon abhängig, welche Werte in unserer Gesellschaft für wichtig erachten werden. Eine Rechtsgüterabwägung ist immer variabel und kann sich subjektiv verändern. Vor 20 Jahren wurde so manches anders abgewogen.