Untersuchung durch Gesundheitsamt in Schule - haben Eltern gar nix mehr zu sagen?

10 Antworten

Also normalerweise koennen das Eltern auch verweigern und muessen daher zumindest unterrichtet sein. Eine Ausnahme waere nur, wenn Gefahr im Verzug ist (Erkrankungsausbruch mit hoher Ansteckung z.B). Ich erinnere mich noch an den Zahnarztbesuch in der Grundschule, da war ein Kind, dessen Eltern lehnten die Untersuchung ab. Ihnen wurde dann aufgetragen, privat einen Zahnarzt zu besuchen, ich gehe davon aus, dass die das auch gemacht haben, waren keine Eltern, die sich um nichts kuemmern.

Du kannst sicher auch die Untersuchung verweigern, wenn Du sie privat machen laesst. Wenn sie die Eltern informieren und nichts kommt, dann gehen sie wohl davon aus, dass man einverstanden war. Aber ohne Info geht es gar nicht. Ich wuerde da mal in der Schule nachfragen, besser ist es schon, die Eltern schriftlich um Zustimmung zu bitten. Erzwungen kann so eine Untersuchung ohne richterliche Anordnung nicht einfach gegen den Willen der Eltern.

capputrinker 
Fragesteller
 07.03.2014, 09:58

Genau das meine ich !

Ich finde die Eltern haben eine Information darüber zu erhalten. Ein hübscher Zettel auf dem steht : " dann und dann wird in unserer Schule das Gesundheitsamt Untersuchungen aus dem und dem Grund durchführen. Nimmt Ihr Kind teil - ja-nein - Unterschrift."

Was du beschreibst, kenne ich ganz genauso. Zahnarzt kam ja auch schon oft in die Schule, da wurden wir Eltern gefragt ob das Kind teilnehmen wird. Allerdings (wie erwähnt) war dies in Sachsen. Wir lehnten damals auch zweimal ab, denn das Kind war nämlich kurz zuvor schon selbst beim Zahnarzt - kümmern uns ja anständig und unser Kind ist von Anfang an bei unserem Zahnarzt in Behandlung.

Selbstverständlich würden wir (wenn wir die Untersuchung in der Schule ablehnen würden) das Kind zum Gesundheitsamt bringen um dort die Untersuchung durchführen zu lassen.

Wir wollen die Untersuchung nicht verhindern, unser Kind möchte das eben nur nicht in der Schule machen lassen.

Grundsätzlich haben natürlich die Eltern das Recht, über die medizinischen Belange, die ihre Kinder befreffen, zu bestimmen. Aber davon kann es durchaus Ausnahmen geben: Wenn der Verdacht auf Kindesmisshandlung vorliegt oder eine Epidemie einzudämmen ist. Frag doch am besten im Gesundheitsamt, aufgrund welcher gesetzlichen Bestimmung die Untersuchung angeordnet wird.

Von was für eine Untersuchung sprichst Du... bitte benenne die.. Danke.

die Eignungsuntersuchung für die Einschulung wird vor der Einschulung durchgeführt... das ist z.B. der generelle Gesundheitszustand, die körperliche Entwicklung, das Sehvermögen, das Hörvermögen, die Koordination sowie die Sprachentwicklung, nach den landesweit geltenden Schulgesetzen bzw. Gesundheitsdienstgesetzen, das zuständige Gesundheitsamt oder die Schule teilt vor/bei Schulanmeldung Ort und Zeit mit.

Bedenke wenn Dein Kind zickig ist und sich nicht untersuchen lassen will, hat es den ersten Vermerk, psychisch außerhalb der normalen Entwicklung zu stehen und fällt unter zusätzlicher Beobachtung.

die J1 beim Kinderarzt oder Allgemeinarzt... Größe und Gewicht, kontrolliert Wirbelsäule und Muskulatur, Haut und innere Organe, zum Beispiel durch Abhören und Abtasten. Außerdem misst er den Blutdruck und den Puls. Bei Bedarf nimmt er auch Hör- und Sehtests sowie Blut- und Urinuntersuchungen vor.

Das Gesundheitsamt hat einen staatlichen Auftrag. Was ist dagegen einzuwenden, wenn das Kind untersucht wird? Meinst du damit die Schuleingangsuntersuchung?

Als Eltern hat man nicht nur die Berechtigung zur Sorge/Erziehung, sondern auch die Pflicht gewisse Erziehungsarbeit zu leisten. Dazu gehören auch sämtliche Untersuchungen.

Nirakeni  07.03.2014, 07:59

Ja, finde ich sehr gut. Sollte in Kindergärten auch gemacht werden.

capputrinker 
Fragesteller
 07.03.2014, 08:08

Hallo! Einzuwenden ist dagegen nichts, ich frag ja auch nicht ob man das verhindern kann. Mich würde lediglich interessieren ob man da nicht die Eltern um ihr Einverständnis zu bitten hat. Vergleiche ich das beispielsweise mit einer mir bekannten Schule in Sachsen, da gibt es ein Infoblatt, wo die Eltern unterzeichnen müssen dass sie einverstanden sind und wo sie wählen dürfen ob das Kind teilnimmt oder nicht. Was ist zum Beispiel wenn mein Kind sich nicht in der Schule mit all den anderen zusammen untersuchen lassen möchte und ich dem (durchaus verständlichem) Wunsch meines Kindes entsprechen möchte? Habe ich als Sorgeberechtigter dann nicht das Recht dazu die Untersuchung in der Schule abzulehnen und für mein Kind einen Einzeltermin im Gesundheitsamt zu vereinbaren? MfG capputrinker

sachlich123  07.03.2014, 08:32
@capputrinker

Die Kinder werden meines Wissens einzeln untersucht (also die körperliche Untersuchung selbst findet in abgetrennten Räumlichkeiten statt) - nicht gemeinsam oder in Gruppen. Ich denke auch jeden da beim Amt zur Untersuchung einzubestellen wäre ein Chaos, denn wenn man einem diese Möglichkeit einräumen würde müsste man sie allen einräumen. Da müssten Termine gemacht werden, die einen kämen zu spät, die anderen zu früh, wieder andere gar nicht.... Oder man macht auch dort einen Tag wo alle kommen müssen und der Reihe nach drankommen - dann sind wir soweit wie in der Schule - nur an anderer Stelle.

Sieh es positiv - so lernt dein Kind schon früh, daß es im Leben Situationen gibt, durch die man einfach durch muss - und damit zurecht zu kommen.

capputrinker 
Fragesteller
 07.03.2014, 11:09
@sachlich123

Einzeluntersuchungen sind zwar vorgeschrieben, aber nicht jeder hält sich auch daran, so dass dann eben mal Gruppen von drei Kids plus Arzt plus einige Schwestern da drin rumhopsen.

Ich denke das Chaos im Amt wäre doch eigentlich genau das selbe wie in der Schule. Ich kann nicht erkennen wo da der Unterschied liegen würde. Der einzige Unterschied wäre hier wohl nur einer, die Eltern würden mit einbezogen werden.

sachlich123  07.03.2014, 11:51
@capputrinker

Einzeluntersuchungen sind zwar vorgeschrieben, aber nicht jeder hält sich auch daran, so dass dann eben mal Gruppen von drei Kids plus Arzt plus einige Schwestern da drin rumhopsen.

Hab ich in der Form noch nicht erlebt. Und wenn sich dann mal jemand beschwert sollte dieser Mißstand auch beseitigt werden.

Die rechtliche Grundlage hat Paguangare dir ja verlinkt.

Ausnahmen von der Regel, die Örtlichkeit betreffend sind auf Anfrage bestimmt möglich. Daß da nicht routinemässig gefragt wurde kann mehrere Gründe haben. Zum Einen will man vermutlich aus verwaltungstechnischen Gründen die Aussreißer aus einer solchen Regelung zahlenmässig niedrig halten, weil das mit zusätzlichen Kosten und einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Zum Anderen sieht der Gesetzgeber keinen Unterschied zwischen der Untersuchung in der Schule oder im Amt selber. Die Untersuchung findet in beiden Fällen einzeln in separaten Räumlichkeiten statt, die die Schule zur Verfügung stellen muss. Die Privatsphäre wird auch hier gewahrt. Bei uns waren oder sind das Klassenzimmer, die die Kinder bekleidet einzeln betreten und auch wieder verlassen. Die Anwesenden sind nur das medizinische Personal und allenfalls noch die Eltern. Die ziehen sich da nicht öffentlich aus und stehen in der Reihe...