Wie darf hier gepfändet werden?

3 Antworten

Nach dem Schreiben, dürfte das überschüssige Geld auf dem Konto,
doch kann nicht Beurteilen mit dem Flachbildfernseher wenn der 10 Jahre (echt und dem Stand der Technik) würde ich als nicht pfändbar. der Desktop wenn er für die Fort oder  Weiterbildung  notwendig ist, ist  auch nicht Pfändbar..
Die Kontopfändung auch nur wenn es um mind 100€ handelt,  Die Arbeit des Vollsteckungsbeamten bzw Gerichtsvollziehers ist nicht, jemandem das letzte  Hemd vom Hintern zu Pfänden, es muss der Aufwand mit dem des Pfändbaren Betrages im Kosten Nutzen stehen. Wenn es sich bei der Forderung um öffentliche Forderungen Abgaben an die Stadt. Da wird schon schneller gepfändet. Ich habe ca. 15 Jahre Vollstreckungsmasnahmen durchgeführt, ich würde hier da ich die genauen Umstände nicht kenne nur eine Kontopfändung vornehmen wenn das notwendige Geld bis zur nächsten Zahlung kurzfristig wäre . Beträge unter 70 -  100 € habe ich nie gepfändet, hab mir dann um nicht nutzlos dagewesen zu sein 20€ geben lassen und dann eine Unpfändbarkeitsbescheinigung unterschreiben lassen. Ich habe nie in deren Schränke oder Klamotten gesucht, immer wenn möglich auf beidseitigem Leben lassen, gehandelt. Ich komme hier aus dem Ort und will im Dunkeln auch über die Straße gehen können.

Ich hoffe auf das man damit Leben kann.
Allerding auf Antworten auch gespannt. Übrigens haben Vollstr.  und

Ger. Vollz. Kraft Amtes eine Ratenzahlung bis zu 6 Mon

aten zu gewähren

Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland

Bley 1914

Bley1914  15.02.2017, 23:26

Ich würde gegebenenfalls zur Arbeit verpflichten und mit Beugehaft drohen und auch durchführen. Keine Zeit ist  eine Ausrede.

Prinzipiell kann alles gepfändet werden, vorzugsweise Bargeld und Wertgegenstände (Schmuck, Bilder, Autos, Häuser, Computer, Kleidung, ...),

also alles, was man auch selbst verkaufen könnte.

Das kann auch der 20-Euro-Schein im Portemonnaie sein.

Ersatzweise ist auch Haft möglich. Dabei wird entsprechend des Einkommens ein Tagessatz festgelegt, z.B. 5 Euro pro Tag für ALG 2-Empfänger. Bei 1000 Euro Schulden also knapp sieben Monate Bau.

Das findet z.B. Anwendung bei nicht gezahlten Strafgeldern.

Alles ist ein vom Gericht beschlossener amtlicher Akt.

Man sollte nicht vergessen, dass aus einem geschuldeten Euro im Laufe eines Verfahrens 200 Euro Tilgung werden können.

Es wird u.U. ein Gerichtsvollzieher vorbei kommen, um nach weiteren Gegenständen im Haushalt zu suchen, die durch öffentliche Versteigerung veräußert werden können.

Man kann auch auf der Straße durchsucht werden ("Leibpfändung"), z.B. während einer Familienfeier, wenn dort Geldgeschenke vermutet werden.

Weiterhin gibt es die Lohnpfändung. Dabei wird ein Teil des Gehaltes direkt beim Arbeitgeber eingezogen.

Das alles läuft mit sozialen Grenzen.

Bei Pfändung von Gegenständen in der Wohnung entscheidet der Gerichtsvollzieher, was er pfändet. Oft lohnt sich die Pfändung nicht, weil der Erlös bei einer Versteigerung zu gering wäre.

Hat man mehrere Paar Schuhe, so könnten einige gepfändet werden.

Man darf z.B. in der Regel einen älteren Fernseher behalten, weil er der Informationsbeschaffung dient. Ein neuerer Fernseher oder ein zweites Gerät können durchaus gepfändet werden.

Meist geht aber eine schriftliche Befragung bzw. Erklärung voraus, und man kann mit dem Gerichtsvollzieher sprechen. Jener sucht eine Lösung.

Ich habe keine Ahnung wie es mit Arbeitsgeräten wie Computern aussieht.

Um sich vor unangenehmen Pfändungen bis in die Obdachlosigkeit zu schützen, muss man zwei Dinge angehen, wenn Forderungen nicht bedient werden können und Überschuldung eingetreten ist.

(1) Schuldnerberatung aufsuchen und ggf. Insolvenzantrag stellen.

Bei bewilligter Insolvenz werden alle Gläubiger und ihre Ansprüche erfasst. Man kommt in einen langjährigen Prozess von Auflagen, an dessen Ende die Schuldenfreiheit bei Wohlverhalten erteilt werden kann.

(2) Giro-Konto in P-Konto wandeln. Es gibt einen monatlichen Mindestbetrag (etwa 1089 Euro), der von einem P[fändungs]-Konto nicht gepfändet werden darf. Damit soll Sozialgeld (wie ALG II) und Mietzahlung ermöglicht werden.

Ist das Giro-Konto kein P-Konto, so kann es auf Weisung des Insolvenzverwalters, Gerichtsvollziehers, der Ex-GEZ etc. pp. vollständig geleert werden.

In eine Insolvenz kann man schnell und unverschuldet geraten.

Eine Pfändung wird aber nicht auftreten, wenn man sich an Gesetze hält.

Kein Gerichtsvollzieher pfändet Sachen, die bei einer Versteigerung nicht wenigstens die Kosten decken würden. Für einen 10 Jahre alten Fernseher gäbe es sicher keinen € mehr.

Heutige Geräte sind viel besser, und kosten höchstens noch die Hälfte des damaligen Preises.

Ein Konto kann jederzeit gepfändet werden. Das kann der Schuldner aber verhindern, indem er es in ein P-Konto umwandelt.

lsfarmer 
Fragesteller
 03.02.2017, 20:27

wie soll er das denn umwandeln?? hab noch nie davon gehört.

tolikschatz  03.02.2017, 20:35
@lsfarmer

Bei der Bank beantragen, geht aber nur für ein Konto pro Person.