Wie bezahl ich meinen nicht Selbständigen Cutter?

2 Antworten

Von Experte AnnaStark bestätigt

Für dich ist es am einfachsten du vergibst einen Auftrag und lässt dir diesen in Rechnung stellen.

Wenn er das häufiger machen will muss er ein Gewerbe anmelden (nicht dein Bier). Ansonsten bei einer einmaligen Sache kann er es steuerlich als Einkünfte aus Leistungen buchen (hier auch: nicht dein Bier).

Wenn du ihn als kurzfristig Beschäftigter anmelden willst, hast du die ganze Arbeit. Damit wäre es dein Bier.

NietzscheKadse  30.08.2022, 00:21

Also an sich stimme ich dir zu. Bei kurzfirstigen Sachen, also 2 Wochen, braucht er dafür auch kein Gewerbe anmelden.