PKW-Leasingrate voll absetzbar auch als Leitender Angestellter?

9 Antworten

Vom Grundsatz her würde ich mich @andreas48 anschliessen. Du bist angestellt und somit hast Du keine Möglichkeit Leasingraten abzusetzen. Bei 90 % beruflicher Nutzung ist ein Fahrtenbuch sicher auch sehr ratsam. Genau kann Dir das aber Dein zuständiges Finanzamt sagen. Ist sicher günstiger als einen Steuerberater zu fragen.

Ich würde dir auch ein Fahrtenbuch empfehlen. Du kannst alle Kosten zusammenrechnen (Leasing, Tanken, Wäsche, Parken usw.) und von diesen Kosten bei 90 % Nutzung auch 90 % ansetzen, abzgl. der AG-Erstattung. Dass kann übrigens jeder AN bei betrieblichen AN mit dem Privat-Pkw. Die 0,30 € sind nur eine Pauschale, höhere Kosten können mit Nachweis angesetzt werden.

Man kann sich auch als Arbeitnehmer aussuchen ob die Kilometer nach Dienstreiserecht abgesetzt werden sollen oder ob man die tatsächlichen Fahrzeugkosten ermittelt. Also ja, bei der Variante Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten im Rahmen von Dienstreisen, sind auch Leasingraten absetzbar. Arbeitnehmer, die ihr Fahrzeug nur für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nutzen und keine Dienstreisen absolvieren, können nur die Entfernungspauschale ansetzen. In dem geschilderten Fall sind die Raten absetzbar!!!

Absetzen kann nur ein Selbständiger oder Freiberufler die Rate voll. - Du kannst die Kilometer laut Fahrtenbuch abrechnen, mußt aber angeben, dass Du 27 Cent bereits vom AG erstattet bekommst. Das heißt, Du bekommst noch 3 Cent pro Kilometer vom FA erstattet.
Einen Teil der Leasingraten kannst Du als Angestellter nur angeben, wenn Dein AG von Dir verlangt, dass Du Dir ein Leasingfahrzeug zulegst, oder er es Dir gegen Kostenübernahme zur Verfügung stellt.
Wenn er Dir einen Wagen zur Verfügung stellt, greift die 1% Regelung, die in der Steuererklärung berücksichtigt werden muss. Das heißt, dass Du 1% des Fahrzeugwertes als geldwerten Vorteil versteuern mußt

also, nun habe ich im letzten jahr meine leasing rate in Höhe von 489 EUR X 12 angegeben, sämtliche tankbelege und waschquittungen abgegeben und aufaddiert, fahrtenbuch geführt, rund 19.000 km gefahren, davon ca. 16.000 beruflich. finanzamt hat individuellen KM-satz akzeptiert und somit deutlich mehr als die 0,30 EUR pro km gelten lassen. soviel zum thema "absetzen können nur freiberufler", geht also auch als angestellter. messy2k