Wie berechnet man Unterhalt bei Wechselmodell und unterschiedlichen einkommen?

4 Antworten

Es wird immer der Jahresdurchschnitt des Verdienstes berechnet. ( Bei Angestellten)

Bei Selbstständigen wird der Durchschnitt des Einkommens der letzen 3 Jahre berechnet.

Ein ganz grober hinweis kann die Düsseldorfertabelle sein. mehr aber auch nicht.Da das sehr kompliziert ist um hier im einzelnen zu erklären, benötigst du dringend einen Fachanwalt für Familienrecht.

blacky2506 
Fragesteller
 05.08.2015, 12:34

Danke schön gibts hier den keine Matrix?

Beim Wechselmodell muss kein Elternteil dem anderen Barunterhalt für das Kind zahlen - auch nicht bei unterschiedlich hohen Einkommen.

Denn hierbei leisten beide Elternteile jeweils sowohl den Naturalunterhalt (Betreuung, Versorgung...) des Kindes als auch den Barunterhalt. 

Es wird im Unterhaltsrecht davon ausgegangen, dass der Naturalunterhalt dem gleichen "Geldwert" entspricht wie der Barunterhalt. 

So kann auch nur in begründeten Ausnahmefällen ein eigentlich nicht barunterhaltpflichtiger Elternteil dennoch am Barunterhalt für das Kind beteiligt werden, wenn sein Einkommen das des eigentlich barunterhaltspflichtigen Elternteils weitaus überschreitet. Dazu müsste dann aber erst eine (gerichtliche) Einzelfallentscheidung getroffen werden mit einer entsprechenden Berechnung. 

Nur eine solche Einzelfallentscheidung könnte ggf. auch bei einem Wechselmodell angestrebt werden....

laurastern7015  06.08.2015, 08:27

die unterhaltspflicht desjenigen der unter 50% des umgangs liegt ist eigentlich die regel. selten hebt sich der unterhalt gegenseitig auf oder es wird drauf verzichtet. genauso selten wird auch das wechselmodell gelebt, da es nach deutschen recht nicht existiert und nicht anerkannt wird.

also generell kannst du unterhalt nicht ausschließen. kompliziert wirds erst im sgb2bezug um den nachweis zu führen, dass zwei eltern im bezug von leistungen bspweise wechselmodell haben. die beweisführung ist für die eltern unglaublich schwierig gewesen, weil sehr ungewöhnlich. (also für das jc :)...)

KV ist, seit einem jahr arbeitslos gemeldet und bekommt ca 1200 Euro.

Nach langem hin und her und mit Hilfe der Beistandschaft, musste der KV im August 2018 das erste mal Unterhalt von 220 euro zahlen.

Jetzt möchte KV das Wechselmodell.

Wie viel Barunterhalt muss ich leisten, wenn das Kind, 7 Jahre, von Geburt an bei mir gemeldet ist?

Ich bekomme, Geld vom Jobcenter, ca 650 Euro, incl Mehrbedarf für alleinerziehende und Gehalt von meiner Ausbildung zur Erzieherin von 650 Euro, dazu 195 Euro Kindergeld.

Vorab schon mal danke für eure Infos

der elternteil der das kind nur 49% der zeit betreut muss den vollen unterhalt an den anderen elternteil zahlen, auch gerade wenn das kind dort gemeldet ist.

einen ausschluss von unterhaltspflicht auch bei wechselmodell gibt es nicht. anders sieht die sache aus, wenn man sich gegenseitig einigt und drauf verzichtet. das funktioniet solange, wie keiner der eltern im sozialleistungsbezug ist. spätestens hier werden die ämter prüfen.