Wie bekommt man eine zweite Erstausstattung für fehlende Gegenstände?
Hallo zusammen...
Ich bin vor ca 2-3 Jahren bei meinen Eltern ausgezogen und mit meiner jetzigen Frau zusammen gezogen. Wir haben damals die Erstaustattung beantragt, da es sich für uns beide um unsere erste eigene Wohnung gehandelt hat. Das JobCenter hat dies aber, mit falschen Begründungen abgelehnt, unter anderem dass ich angeblich vorher bereits eine eigene Wohnung gehabt haben soll, was jedoch nicht Stimmt. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt, so dass wir dagegen geklagt haben. Und uns behilfsweise hier und da etwas besorgt haben oder von Verwandten geliehen bekommen haben.
Da die Gerichte leider sehr lange brauchen, bis ein Termin stattfindet, hat sich das ganze über 2,5 Jahre hingezogen, aber vor knapp 2 Wochen hat die Verhandlung dann endlich stattgefunden und wir haben auch gewonnen. Das Jobcenter wurde dazu verpflichtet, uns die Kosten die wir für die einzelnen Möbel bezahlt haben zu erstatten und uns Gutscheine für die Neuanschaffung der geliehenden Gegenstände auszustellen, wie z.B. der Waschmaschine.
Im allgemeinen sind wir mit dem Urteil sehr zufrieden, jedoch sind 1-2 Sachen nun noch offen. Wir hatten damals den Herd nicht mit beantragt bzw. auch keinen gekauft, da der bereits in der Wohnung vorhanden war (gehört dem Vermieter).
Jedoch hat sich in den 2-3 Jahren auch einiges geändert und wir sind mittlerweile Eltern geworden. Deswegen haben wir eine neue größere Wohnung gesucht, da diese einfach zu klein geworden ist. Das Jobcenter hat dem Umzug auch genehmigt und zugestimmt. In der neuen Wohnung ist aber kein Herd mehr vorhanden und unseren jetzigen können wir nicht mitnehmen, da er dem Vermieter gehört und nicht uns. Ich hatte das beim Gerichtstermin zwar angesprochen, jedoch meinte die Richterin, dass wir den dann noch einmal extra beantragen müssen, weil es in diesem Fall nur um die jetzige Erstausstattung in der alten Wohnung geht..
Nun lese ich im Internet aber überall, dass man eine zweite Erstaustattung nicht genehmigt bekommt oder es auch nicht genehmigt wird, wenn es sich nicht um die 1 Wohnung handelt.. Und im allgemeinen mag das ja auch verständlich sein, denn wenn man etwas in der 1 Wohnung schon gehabt hat, sollte man davon ausgehen können, dass man dies in der 2 Wohnung auch noch benutzen kann. Bei uns ist es aber nun einmal der spezielle Fall, dass der Herd dem Vermieter gehört und wir deswegen doch einen neuen brauchen für die neue Wohnung.
Weiß jemand, wie ich das nun regeln kann, ohne dass dies wieder in einem 2 jährigen Gerichtsprozess endet?
8 Antworten
Mit Arbeit hat es in den 2,3 Jahren nicht geklappt, dass ihr euch einen Herd auch alleine kaufen könntet?
Man kann Darlehen beantragen, was mit der laufenden Leistung verrechnet wird.
Hallo, man bekommt prima gebrauchte Dinge über Ebaykleinanzeigen über Ebayauktionen oder andere Inserate. Es soll hier bestimmt nicht diskutiert werden, warum man jung nach dem Ausziehen bei den Eltern Jahre später immer noch Beihilfen für Möbel benötigt, z.B. bei einer Ausbildung hat man auch oft nicht viel Geld und kann dann viel günstig gebraucht bekommen. Ich hoffe, es soll bei der Beantwortung der Frage nicht nur um das "Recht" gehen, z.B. den Herd übernommen zu bekommen, sondern um Hilfe für eine bessere, tolle Wohnung (seinrichtung). Viel Erfolg
Sozialhilfe beruht grundsätzlich auf Einzelfallentscheidungen. Es wird jeweils der tatsächliche Bedarf gedeckt. Wenn ihr jetzt in eine neue Wohnung einzieht, in der keine Kochmöglichkeit vorhanden ist, könnt ihr eben einen Herd beantragen. Das hat in der Tat mit der vorherigen Situation nichts zu tun.
Wenn ihr den Herd nicht aus eigenen Mitteln beschaffen könnt, steht euch die Hilfe zu.
Ich hatte schon mehrere Wohnungen und habe in der aktuellen trotzdem eine neue Küche vom Amt bekommen. Die alte Küche vorher war nämlich dem Vermieter.
Wurde ohne wenn und aber genehmigt.
Wir hatten auch schon mal eine Erstausstattung bekommen (aber ohne Küche) und haben nun eine zweite Erstausstattung bekommen (die Küche plus benötigtem Boiler).
Lasst euch schriftlich geben, dass in der neuen Wohnung kein Herd vorhanden ist und in der alten der Herd mitgemietet war.
Geht zum Jobcenter und beantragt den Herd.
Lasst euch eine Bescheinigung vom alten Vermieter ausstellen, dass er euch den Herd in der alten Wohnung mitvermietet hatte, dieser also IHM und nicht EUCH gehört.
Lasst euch eine weitere Bescheinigung vom NEUEN Vermieter ausstellen, dass in der neuen Wohnung KEIN Herd vorhanden ist.
Und nehmt ALLE Unterlagen zur bereits erhaltenen Erstausstattung mit (um zu beweisen, dass da KEIN Herd dabei war).
Oder ihr kratzt das letzte bisschen Stolz zusammen und verzichtet aufs Amt! Holt euch einen gebrauchten Herd bei EBay Kleinanzeigen. Die werden z.T sogar verschenkt...
Schade, dass Menschen, die gesund genug sind, 2,5 Jahre zu klagen, ein Kind in die Welt zu setzen und einen Umzug zu bewältigen anscheinend nicht in der Lage sind, einen Job zu finden. Schon mit den 170€, die ihr bei einem 450€-Job behalten dürftet oder einem "Ein-Euro-Job" würde das Geld am Ende des Monats für einen einfachen E-Herd reichen, nach zwei Monaten sogar für ein ziemlich gutes Modell...
Wie gesagt: schade!