Antrag auf erstausstattung abgelehnt

4 Antworten

Das ist wirklich so. Wenn du allerdings nachweisen kannst, dass die Küche in deiner bisherigen (und hoffentlich ersten Wohnung - sonst nämlich nicht) nicht deine eigene war, du sie also beim Auszug nicht mitnehmen konntest, solltest du Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen. In diesem Fall handelt es sich für deine neue Wohnung nämlich um die erstmalige Beschaffung einer Küche, d. h. du solltest Leistungen erhalten.

wende dich doch an eine Familienberatungsstelle von ProFamilia oder der Diakonie....dort kann man deine Fragen beantworten und dir auch beim ausfüllen bzw. stellen von Anträgen helfen....

in meiner Wohnung hatte ich bis jetzt immer eine Einbauküche nur meine neue Wohnung hat keine da ich dringend eine benötige

Du wußtest doch vor Unterzeichnung des Mietvertrages, dass die neue Wohnung keine Küche hat. Warum hast Du in dem Fall denn die alte Wohnung gekündigt um umzuziehen? Aus Sicht des Amtes hast Du Dich dadurch selbst in die Bedürftigkeit gebracht, denn Du hattest eine Wohnung mit Küche.

Der grund für meinen umzug ist der da ich mit meinem 2 jährigen sohn in einer 34 qm Wohnung lebe und die viel zu klein ist und ich 1.5 jahre nach ner passenden wohnung gesucht habe und endlich eine gefunden habe

@mandyphil

War der Umzug vom Amt genehmigt? Dann würde ich der Ablehnung auf die Erstausstattung widersprechen, mit dem Hinweis, dass der Umzug aus der alten Wohnung zwingend notwendig war und die damit verbundenen Küchenausstattung eben auch.

@Gerneso

Die Wohnung wurde nicht vollständig genehmigt da die Wohnung 5 Euro zu teuer ist

@mandyphil

Daraus kann man Dir wahrscheinlich einen Strick drehen. Schau doch mal bei Ebay Kleinanzeigen rein. Da werden ganz oft ältere und weniger moderne Küchenmöbel verschenkt, die aber noch ihren Zweck erfüllen.

versuche es mit einem Widerspruch gegen den Bescheid