Storno stornieren?

4 Antworten

Solche Kunden, die Ihre Rechnungen anstandslos bezahlen, möchte ich auch haben. Du hast recht; wenn etwas schief läuft, dann richtig. Intern kann man alles umbuchen. Einen Aktennotiz dazu und der Steuerprüfer ist zufrieden.

Ich sehe mehr das Problem mit dem Kunden. Wenn er von dir Geld zurück bekommt, freut er sich. Aber was ist, wenn er jetzt eine Nachforderung von dir bekommt? Dann wird er sich nicht freuen.

Natürlich kann man buchungstechnisch einen Storno zurück stornieren. Wenn die Rechnung richtig ausgestellt war, dann muss die Buchhaltung die Rechnung wieder einbuchen. Nicht vergessen einen Aktenvermerk dazu.

So wie ich das sehe, liegt dein Problem darin, ob die Rechnung, die bei dir intern storniert wurde, richtig ausgestellt war oder nicht. Da sagst du in deiner Frage leider nicht.

Einfach eine Lastschrift mit Bezug auf den Orig. Auftrag/Orig.Rechnung unter Angabe des Stornobeleges machen und die andere Buchhaltung darüber informieren - kann doch nicht so schwer sein...

wieso wartest du solange. du hättest gleich damals als es zum storno kam mit dem kunden sprechen müssen. ruf den kunden an, erklär die sachlage. und melde dich beim steuerberater.

Ähm die Rechnung wurde doch storniert, wozu dann eine neue Schreiben? Wie wäre es denn damit dem Kunden einfach sein Geld zurück zu überweisen? Oder hat er eine neue Rechnung erhalten. Verstehe es nicht so ganz.