Widerspruch gegen Zwangsversteigerung
Hallo,
kann man gegen eine beantragte Zwangsversteigerung Widerspruch einlegen, wenn die Forderungen in der Höhe nicht richtig sind?
Quasi wenn der Gläubiger Forderungen geltend macht, die diesem in der angegebenen Höhe, überhaupt nicht zustehen?
9 Antworten
Aus anderen Gruenden moeglicherweise. Selbst wenn die Forderungen mal ungerechtfertigt gewesen waren, dann sind sie heute als rechtens festgestellt und werden nicht mehr geprueft oder angezweifelt. Dazu ist das Mahnverfahren da, man erhaelt schreiben, auf die man antworten koennte und zuletzt den Mahnbescheid, gegen den man Widerspruch einlegen koennte. Danach gilt die Forderung als rechtens und sie stehen dem Glaeubiger in voller Hoehe zu.
Danach geht es nur noch um die Eintreibung der Forderung und wenn da was nicht rechtens ist, kann man dagegen wehren. Fuer alles andere ist es zu spaet. Einen Gerichtsvollzieher interessiert es nicht die Bohne, wie die Forderung zustande gekommen ist, das ist nicht sein Job. Er hat nur einen Titel zu vollstrecken.
Eine Zwangsversteigerung ist lediglich eine Form der Zwangsvollstreckung.
Wenn eine Vollstreckung bereits eingeleitet ist, spielt die Höhe der Forderungen (Schulden) keine Rolle - dann sind sowohl das pfändbare Einkommen als auch Eigentum des Schuldner pfändbar.....
Diese Forderung ist tituliert. Deswegen ist das nicht möglich. Du könntest lediglich Vollstreckungsabwehrklage erheben.
Die Frage ist eher, warum man nicht dem allerersten Mahnbescheid widersprochen hat. Der Titel ist jetzt gültig und der Zug ist möglicherweise abgefahren.
Das frage ich mich auch.
Leider erfährt man von solchen Dingen erst immer, wenn es zu spät ist.
Jetzt versuche ich zu helfen, wo es nur geht!
Wenn der Titel rechtskräftig ist, ist Dein Argument untauglich weil zu spät angebracht.
Bitte lesen, was in der Frage steht. Es geht hier um eine ZwangsVERSTEIGERUNG, nicht um eine ZwangsVOLLSTRECKUNG. Für letzteres hättest du recht mit deiner Antwort, aber eben nicht wenn es darum geht, dass die Immobilie des Fragestellers zwangsweise versteigert wird. Die Zwangsversteigerung läuft über das Amtsgericht und damit hat ein Gerichtsvollzieher überhaupt nichts zu tun.