Wer betreibt die Zwangsversteigerung?
Hallo, ein Haus für das wir uns interessieren soll zwangsversteigert werden. Neben der Stadt als Gläubiger im Rang 0 ist dem Verfahren auch eine Bank beigetreten. Kann die Bank den Zuschlag verweigern wenn die Forderungen aus Rang 0 ausgelöst aber die der Bank nur zum Teil bedient werden? Wer behält die Oberhand in diesem Verfahren?
4 Antworten
Es gillt erst einmal der vom Gutachter festgelegte Verkehrswert, davon müssen im ersten Zwangsversteigerungsverfahren mindestens 70% erreicht werden. Die Bank kann die Zustimmung aber nicht verweigern.
Es müssen im ersten Termin nur 50% des Verkehrswertes erreicht werden. 70% ist lediglich eine Grenze für Gläubiger. Diese muss jedoch nicht eingehalten werden und liegt in Hand der Gläubiger.
Nein, kann sie nicht. Sie kann aber selbst mitbieten.
74a ZVG..
Die Stadt kann nicht aus Rangklasse 0 betreiben, da dieser Rang den Gerichtskosten und Vorschüssen vorbehalten ist. Es kommt allenfalls Rangklasse 3 in Betracht. Ist eine Bank dem Verfahren beigetreten, kann sie eine Zuschlagsversagung beantragen, sollten 7/10 des Verkehrswertes nicht gedeckt sein und sie bei einem Meistgebot dieser Höhe eine oder eine höhere Zuteilung erhalten würde.
Die Stadt betreibt aus Rang 0 wegen nicht gezahlter Grundsteuerschulden. Die Bank ist dem Verfahren beigetreten. Beim ersten Termin wurde die Wertgrenze von 50% nicht erreicht. Die Bank hat die Streuerschulden auch nicht ausgelöst weil sie mit der Versteigerung aus Rang 0 weitere Belastungen aus dem Grundbuch löschen will. Kann die Bank jetzt mitreden oder nicht?
Wie gesagt, sind Grundsteuern in Rangklasse 3 gefasst (siehe auch § 10 ZVG). Da die Bank Beteiligte ist, kann sie unter o.g. Voraussetzungen die Versagung des Zuschlags beantragen. Eine einstweilige Einstellung des Verfahrens bzgl. der Bank hat keine Auswirkungen, sofern die Stadt noch betreibt. Näheres könnte man nur mit Einsicht in das Verfahren sagen.
bei uns war es so, dass die Bank mit im Gericht war bei der Versteigerung und verhindert hätte, dass es für zu wenig Geld versteigert worden wäre. Da hätte die Bank selbst mitgesteigert. Sobald ein vertretbarer Preis geboten wird halten die sich aber raus.
So war es bei uns. Wir haben das Haus bekommen. Viel Glück euch!
Die Bank kann natürlich selber ersteigern wenn sie das möchte, aber kann sie jetzt noch ein Gebot unter 50% ausschlagen?
Wenn die Gemeinde das Verfahren bestrangig betreibt und die Bank den 7/10 Antrag nicht mehr stellen kann, hat die Bank in dem Verfahren nichts mehr zu sagen. Sie kann dies nur verhindern, indem sie die Gemeinde mit deren Forderung ablöst und deren Position einnimmt.
Sie behalten solange die Oberhand bis die Bank ihrerseits Ihre von der Stadt abgelöste Forderung übernehmen. Das geschieht dann im Termin. Die Frage, die sich hier stellt ist: was wollen Sie? Als unbeteiligter Dritter können Sie die Forderung der Stadt nämlich nicht ablösen. Sie müssen Verfahrensbeteiligtet sein, dann kommt die Option für Sie in Frage.
Im ersten Termin wurden weniger als 50% geboten. Kann die Bank den Zuschlag im zweiten Termin verweigern?