Widerspruch einlegen - Begründung nachreichen

4 Antworten

Das kannst du genauso machen ...

einfach mitteilen, dass Du Widerpsruch einlegst und die Begründung durch Deinen Anwalt folgt

Wenn der Anwalt die Frist versäumt, muss er für den Schaden bzw. Nachteil, der dir entsteht, aufkommen. Du kannst, wenn du ihm so wenig vertraust, den Weg gehen, den du hier vorgeschlagen hast. Die meisten Anwälte legen Widerspruch fristwahrend ein und begründen später. Das reicht sogar noch 23.59 Uhr per Fax.

Zur Fristenwahrung kann innerhalb der Rechtsmittelfrist Widerspruch eingelegt werden mit dem Hinweis, dass eine Begründung folgt.

Widerspruch legt man sofort ein, dass müßte aber dein Anwalt wissen.

mzkrevin  24.07.2014, 19:30

Jep, Begründung kann immer nachgereicht werden.

Ob dein Widerspruch allerdings aufschiebende Wirkung hat (was du als "auf Eis legen" bezeichnest), ist ne andere Sache.

Goldjurist  24.07.2014, 19:33

Den legt man nicht sofort ein. Es gibt immer eine Frist zur Einlegung.

PatrickLassan  24.07.2014, 20:13
@Goldjurist

Stimmt zwar, aber es spricht auch nichts dagegen, einen Rechtsbehelf möglichst früh einzulegen. Das ist besser, als wenn man die Frist verpasst.