Kann man in dem Fall Widerspruch einlegen?
Hallo, ich wurde an einer Schule nicht angenommen, weil ich die Erwartungen, sprich den Notendurchschnitt nicht habe, aber im Brief unten steht:
Rechtsbefehlsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen, Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Schulleitung des Schulzentrums an der "Musterstraße" einzulegen. Ein erfolgloses Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig! Der obige Bescheid ist sofort vollziehbar, weil der ordnungsgemäße Schulbetrieb und die Planung der Klasseneinteilung sonst nicht durchführbar sind.
Kann ich den Widerspruch einlegen, auch wenn ich den Durchschnitt nicht habe? Oder geht das nur, wenn ich nicht angenommen wurde obwohl ich den Durchschnitt habe?
Bitte um Hilfe
3 Antworten
Wenn deine für diese Schule notwendigen Grundvoraussetzungen nicht erfüllt werden, hilft auch kein Widerspruch. Du könntest aber einmal dort anrufen und fragen, ob es in deinem besonderen Fall nicht doch eine Chance gibt über z.b. eine gesonderte Zulassungsüberprüfung einen Schulplatz zu bekommen. Oft haben der persönliche Einsatz und das Interesse gerade dort lernen zu dürfen erstaunliche Erfolge gebracht! Versuche es einfach einmal! Oder, ist die Schule in deiner Nähe, fahre einfach einmal dort hin und sprich mit dem Rektor. Dann lernt er dich kennen und gibt dir vielleicht eine Chance als "Nachrücker". Viel Erfolg! Chiliheadz.
Ja, das würde ich auf alle Fälle versuchen! Viel Erfolg, Chiliheadz. Ich drücke dir beide Daumen!
Die Rechtsbefehlsbelehrung muss unter jedem Bescheid stehen, da dir die Möglichkeit gegeben werde muss einen Widerspruch einzulegen falls der Verwaltungsakt falsch ist aus welchem Grund auch immer. Wenn dein Bescheid, aber richtig ist, da die Regelung auf dich zutrifft, kannst du zwar einen Widerspruch einlegen jedoch hast du keine Aussicht auf Erfolg.
du kannst einspruch einlegen wenn sie dich falsch behandelt haben, da du die anforderung nicht erfüllst, wirds wohl kostenpflichtig
Und was würde es kosten? Also würde ich sozusagen bezahlen, damit ich auf diese Schule darf?
woher soll ich wissen was das kostet. nein du wirst trotzdem abgelehnt, aber den bürokratischen aufwand den du mit deinem einspruch verursachst, der wird dir dann noch zusätzlich in rechnung gestellt
Dankeschön. Die Schule ist leider nicht in meiner Nähe, habe ein paar mal versucht da anzurufen, aber warscheinlich haben die auch Ferien. Soll ich vielleicht am 1. Schultag dahin gehen und mal fragen und interesse zeigen?