Rechtsbehelfsbelehrung nur Klage, kann ich keinen Widerspruch einlegen?

7 Antworten

Ich habe heute vom Schulamt die Ablehnung meines Antrages auf die Ausstellung einer Bahnfahrkarte bekommen.

Da steht bestimmt auch eine Begründung dazu.

Nun steht in der Rechtsbehelfsbelehrung nichts von Widerspruch, sondern nur das gegen diesen Bescheid Klage erhoben werden kann.

OK.

Ich habe gelesen, dass in Niedersachsen kein Widerspruch mehr möglich ist,

Das steht doch deinen Worten zufolge genau so auch in der Rechtsbelehrung?

muss ich somit direkt den Klageweg einschreiten?

Natürlich,. Wenn das Verwaltungsrecht des jeweligen BL für bestimmte Bescheide keinen Widerspruch sondern direkt den Weg vor das VerwG vorsieht, ist das eben so.

MarcoSchmidtke 
Fragesteller
 13.11.2018, 12:50

Ob da eben so ist, war genau meine Frage.

muss ich somit direkt den Klageweg einschreiten?

Leider ja.

Und in der Tat sind die Gerichtskosten abschreckend. Vor etlichen Jahren waren Verfahren vor den Verwaltungsgerichten noch gerichtsgebührenfrei.

Leider ist es so, dass auch relativ einfache Sachverhalte schon zu utopischen "Auffangstreitwerten" führen, so dass hier nicht ein Gerichtskostenvorschuss in akzeptabler Höhe, sondern in mitunter vollkommen utopischer Höhe anfällt.

Wenn in der Rechtsbehelfsbelehrung auf den Klageweg verwiesen wird, dann kann man davon ausgehen, dass es auch so ist.

MarcoSchmidtke 
Fragesteller
 13.11.2018, 11:48

So, kann man natürlich auch vermeiden, dass man sich außergerichtlich zur Wehr setzt, da Gerichtskosten ja doch enorm abschreckend wirken.

VideCuiFidas  13.11.2018, 11:52
@MarcoSchmidtke

Aber immerhin ist die Entscheidung bzw. der Bescheid anfechtbar.

Ja, die Verwaltungsverfahrensgesetz der meisten Bundesländer ermöglichen es, auf ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren zu verzichten und verweisen daher direkt auf den Klageweg.

Ja. Wenn dort steht, dass du den Bescheid mit dem Rechtsmittel der Klage beim Verwaltungsgericht angreifen kannst, dann kannst du keinen Widerspruch einlegen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung