Wie kann man gegen einen Bescheid des Jobcenters Widerspruch einlegen?

6 Antworten

Um was für ein Bescheid geht es?! Bitte mehr Angaben, sonst kann dir keiner richtig Auskunft geben...

gegen ihr Schreiben vom xxx lege ich hiermit Widerspruch ein. eEtweder schreiben, dass die Begründung folgt oder gleich mitbegründen. Für die Nachreichung der Begründung hast du nochmal vier Wochen zeit.

Ist hinten drauf was zum Ausfüllen? Wenn nicht, einfach formlos einen Brief schreiben, alle Aktenzeichen etc. übernehmen, damit die dort auch gleich Bescheid wissen, worum es geht.

Auf dem Bescheid steht eine Rechtsbehelfsbelehrung drauf. Dort ist angegeben, bis wann und wo Du Widerspruch einlegen musst.

Der Widerspruch selbst ist ein formloser Brief. Natürlich solltest Du schreiben, auf welchen Bescheid Du Dich beziehst (BG-Nummer und Datum) und warum Du der Meinung bist, dass der Bescheid falsch ist. Am Besten mit den entsprechenden Verweisen auf das Gesetz.

Die lassen sich zuweilen arg lange Zeit mit der Bearbeitung des Widerspruchs. Daher würde ich insbesondere in dringenden Fällen die Dringlichkeit begründen und eine Frist für die Bearbeitung setzen (mind. 2 Wochen), nach der Du weitere juristische Schritte erwägst.

WIDERSPRUCH kann man gegen jeden Bescheid einlegen. Du hast 3 Wochen i. d. R. hierfür Zeit. Hierfür musst Du nur die Anschrift der Widerspruchsstelle des Arbeitsamtes bzw. der ARGE haben. Die sitzen meist woanders, i. d. R. (in M-V z. B. in Schwerin für den Bereich Wismar-Stadt und Schwerin-Stadt, für den Bereich Nordwestmecklenburg in Grevesmühlen).

Funki1969  16.11.2009, 14:18

Die 3-Wochen-Frist beginnt mit Zugang des Schriftstücks.