Widerspruch bei Parkverstoß sinnvoll?
Meine Freundin hat gestern im absoluten Halteverbot geparkt und dabei "andere +) behindert. +) Bauarbeiten). Das Schild stand parallel zur Straße, war also schwer zu erkennen. Gestern habe ich mir die Örtlichkeiten angeguckt und keine Baustelle gesehen. Heute bin ich sperrnotruf dann nochmal vorbeigelaufen und siehe da. Das Halteverbot ist nun erst ab nächster Woche gültig. Scheinbar wurden da gestern sehr willkürlich Strafzettel verteilt. Wäre ein Widerspruch sinnvoll?
4 Antworten
Das Schild, welches Du heute gesehen hast, hat ja evtl. mit dem Knöllchen nichts zu tu. Wenn wir für Baustellen Halteverbote beantragt haben, nehmen wir die Schilder nach Beendigung der Arbeiten wieder mit. Solche Schilder müssen 3 Tage vor dem beginn aufgestellt werden, üblicherweise wird dabei auch dokumentiert, wer zu dem Zeitpunkt dort parkt.
"Das Schidt stand parallel zur Straße war also schwer zu erkennen", damit sollte klar sein, daß dort Schilder standen.
Baustellen können durchaus auf Hinterhöfen, in Wohnungen etc. sein, die muss man nicht sehen können.
Nein es macht keinen Sinn wenn das Schild aufgestellt ist hat es gültigkeit egal ob logisch oder unsinnig. Es wird dann nur teurer weil dein Einspruch gegen das Verwarnungsgeld zum Amtsgericht geht und dort verhandelt wird.
Das sind Vorgegebene Antworten die nur abgekreuzt werden. Ich würde es lassen zahle die 15 Euro und gut ist.
Sind 25 euro, wegen dieser angeblichen Behinderung
Ich würde mich zumindest beim Odnungsamt deiner Stadt erkundigen, ob für das Halteverbotschild zum Zeitpunkt des Strafzettels überhaupt eine Aufstell-Genehmigung erteilt war. Wenn nicht, dann Einspruch einlegen.
Das werde ich mal machen, danke
In jedem Fall würde ich Widerspruch einlegen. Denn was dir widerfahren ist nennt man "Schildbürgerstreich". Und dieser bedarf der gründlichen Überprüfung. Viel Glück. Rolf
Der offizielle Vorwurf des Behindern einer Baustelle stimmt aber ja nicht