Verwarnungsgeld durch Halten im Halteverbot gültig?

8 Antworten

Natürlich kannst du dagegen vorgehen. Nur wird das ausser zusätzlichen Kosten nichts bringen, denn der Vorwurf ist ja berechtigt.

Du darfst auch mit laufendem Motor nicht im absoluten Halteverbot halten. Das solltest du eigentlich wissen, wenn du mal den Führerschein gemacht hast. Das wäre nur im eingeschränkten Halteverbot zulässig.

Deswegen mein Tipp: Zahl deine Strafe und lerne daraus. Regeln sind da, um eingehalten zu werden.

Ja,

wenn es kein HALTEN war, sondern z.B. eine Kontrolle am Fahrzeug weil etwas aufgefallen ist, das einen sofortigen Handlungsbedarf hat und rechtfertigt. 

Nein, weil der Strafzettel berechtigt ist. Du darfst da gar nicht stehen, weder mit Motor an noch ohne. 


Also Einspruch erheben "können" ist schon möglich. Nur wird es nichts bringen, weil 100% berechtigt.

Kann ich da Einspruch erheben?

Ja, aber dann wird es noch teurer. Und für das unnötige Laufenlassen des Motors noch was obendrauf.

Ja, kannst du. Aber bringen wird es nichts.