Wer ist der rechliche Verkäufer
Auto beim Händler auf dem Gelände gesehen und bei diesem gekauft. Er sagt er verkauft es im Auftrag eines Kunden. Den Kunden haben wir nie gesehen. Der Händler hat das Geld in Empfang genommen. Nach 14 Tagen ist eine Reparatur (Steuerkette) fällig, die finanziell nicht unerheblich ist. Als Händler-Verkäufer wäre ein Jahr Garantie, als Privatperson nicht. Frage: Ist der Händler der Verkäufer oder der Besitzer des Autos, den wir nie zu Gesicht bekamen, aber inzwischen ermittelt und angerufen haben. Dieser gibt keine Auskunft.
7 Antworten
Wer steht denn als Verkäufer im Vertrag ? Wenn der Händler als Verkäufer aufgeführt ist, muss er die gesetzlich Sachmangelhaftung leisten. Wenn jedoch als Verkäufer der Vorbesitzer und als Vermittler der Händler im Vertrag steht, dann kann die gesetzliche Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Oben drüber würde dann auch "Vermittlungsvertrag" und nicht "verbindliche Bestellung eines Gebrauchtwagen" stehen.
Also, Vertrag noch mal genau durch lesen. Was er mündlich mal gesagt hat, spielt keine Rolle.
Vielen Dank, haben inzwischen einen Termin beim Anwalt.
Danke für den Stern
Die "Kommissionsgeschäft-Nummer" ist leider ein Klassiker, wie Händler sich um die Gewährleistung drücken. Sie verstecken sich rechtlich hinter dem Privatstatus des Vorbesitzers und unterschreiben dann selbst den Kaufvertrag, wenn sie schlau sind, mit einem i.A. davor.
Höchstwahrscheinlich war der Händler beim Verkauf sehr wohl der wirtschaftliche Eigentümer - das müsstest Du ihm aber nachweisen. Der Vertrag, den Du in der Hand hast, behauptet ja etwas anderes.
Vielleicht kannst Du ja Kontakt mit dem vorigen Halter aufnehmen (der müsste ja im Fahrzeugbrief und im Vertrag genannt sein) - möglicherweise bestätigt er Dir ja, dass er vom Händler sofort einen Betrag X auf die Hand bekommen hat und es eben kein echtes Kommissionsgeschäft war.
Auch dann bleibt fraglich, ob es bei einem Steuerkettendefekt um einen Mangel (dann gewährleistungspflichtig) des Fahrzeugs oder um altersüblichen Verschleiß handlet (nicht g-pflichtig).
Der ADAC hat einen Strauß von Gerichtsurteilen über die rechtliche Einordnung veröffentlicht (guckst Du: http://www.adac.de/_mmm/pdf/Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste%202013_141982.pdf) in der zwar viele Urteile hinsichtlich defekter Zahnriemen auftauchen, aber keines hinsichtlich einer Steuerkette. Hilft aber vielleicht dabei, zu einer Einschätzung zu kommen, was so alles als Verschleiß angesehen wird und was nicht.
Danke für deine Antwort. Den Besitzer des Autos haben wir tel. kontaktiert. Er sagt er gibt keine Auskunft, ist vertraglich vereinbart; was immer er auch meint damit. Werden uns anwaltlich beraten lassen.
Meiner Meinung nach, hängt das davon ab was für einen und ob überhaupt der Händler mit der Privatperson einen Vertrag abgeschlossen hat.
Allerdings glaube ich , das wenn der Händler nur der Vermittler ist und nicht der Eigentümer ( weil nicht erst abgekauft und dann weiterverkauft) gelten die Garantiesachen der Privatperson.
Wäre nur meine Erklärung, ich denk iwer weiß es besser :D
Habe von der Privatperson keine Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
Wie es scheint kommt der Vertrag, auf Grund der Info seitens des Händlers, rechtskräftig zwischen euch und der anderen Privatperson zu Stande.
Gruß
Zulu
der händler hat es evtl. in "kundenauftrag" vekauft um die garantie zu vermeiden. dem vorbesitzer wird das egal sein da er sein geld bekommen hat.