Widerruf einer Bestellung von Portas Türen

5 Antworten

Lest euch das Kleingedruckte durch - und wendet euch notfalls an die Verbraucherzentrale. Man sollte aber wirklich NIE direkt eine Bestellung unterschreiben, wenn es zunächst nur um ein Beratungsgespräch geht! Da muss sich deine Mutter ein dickeres Fell zulegen. Viel Glück!

Das sieht schlecht aus für Deine Mutter, da der Vertrag kein "Haustürgeschäft" ist und somit nicht ohne weiteres widerrufbar. Höhe der Entschädigung regeln die AGB, da musst Du nachlesen.

(Kein Haustürgeschäft, weil der Vertreter von Deiner Mutter eingeladen wurde).

Peter96  12.05.2010, 11:22

So sehe ich es auch. Kein Haustürgeschäft, da der Vertreter eingeladen wurde.

obermenzing  12.05.2010, 11:24
@Peter96

dennoch darf ein vertreter eine alleinstehende frau nicht derart unter druck setzen.

das ist unlauter!

die vertreter sinde ja extra darauf geschult so druck zumachen. die bekommen ja provision.

WetWilly  12.05.2010, 11:28
@obermenzing

Das darf er moralisch nicht, juristisch aber durchaus... und eine Sittenwidrigkeit kannst Du nicht nachweisen.

GrafLukas  14.05.2010, 14:03
@WetWilly

An Anfechtung denken!

Deine Mutter kann den Vertrag anfechten, entweder wegen Irrtums, wenn ihr nicht klar war, dass sie bereits eine verbindliche Bestellung aufgab, oder sogar wegen arglistiger Täuschung.

Das soll sie erstmal machen. Sie sollte es auf die arglistige Täuschung stützen, da gibt es keine Schadensersatz pflicht.

Also: Nicht zahlen, Geld zurückbuchen, Anfechtung erklären! Dann muss der Vertreter oder der Türenhersteller sie verklagen und sie kann dann zum Anwalt gehen und der erledigt das dann. Gut möglich, dass sie mit der Anfechtung durchkommt.

Viel Glück! :-)

soweit ich weiss sind alle verträge innerhalb von 14 tagen wiederrufbar.

er hat deine mutter überroll tund scheinbar genötigt und bedrängt. dies ist sogar strafbar.

seid ihr rechtschutzversichert?

dann zum anwalt.

ansonsten knallhart beliben und auf die gesamtsumme bestehen. andernfalls würde ein anwalt eingeschaltet werden.

ich such mal eben im netz was dazu raus...

RatsucherZYX  12.05.2010, 11:24

"soweit ich weiss sind alle verträge innerhalb von 14 tagen wiederrufbar."

Damit ist klar, was du alles weißt. Ich lach mich tot.

obermenzing  12.05.2010, 11:29
@RatsucherZYX

solche verträge sind wiederrufbar - was denkst du denn? wenn du es besser weisst kannst du ja - anstatt dich totzulachen- mal mit ein paar gesetzestexten rausrücken.

WetWilly  12.05.2010, 11:29

Also das ist leider völliger Unsinn. Jeder Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufbar, alles klar.

obermenzing  12.05.2010, 11:33
@WetWilly

bei meinen verträgen steht das so drin. im ernst. sonst würde ich doch nicht darauf kommen und diese auch unterschreiben.

RatsucherZYX  12.05.2010, 11:43
@obermenzing

Na,na, nu mach mal halblang. Hier ist kein Haustürgeschäft abgeschlossen worden. Ich muß aber nicht wiederholen, was andere Teilnehmer schon geschrieben haben. Übrigens muß dann Widerruf auch richtig geschrieben werden. :)Lies in deinen Verträgen noch mal nach, ob es so ist.

obermenzing  12.05.2010, 11:45
@RatsucherZYX

habe gerade auch gesehen wie ich widerruf geschrieben habe totpeinlich

ich habe ja eben in meine verträge geschaut und daher meine antwort....

RatsucherZYX  12.05.2010, 11:52
@obermenzing

Hauptsache du glaubst dir selbst.

obermenzing  12.05.2010, 21:20
@RatsucherZYX

ja, denn du machst es ja nicht. clevershitter.

Stands in den AGBs und sind die Deiner Mutter ausgehändigt worden? Dann isses Rechtens.