Innentür beschädigt durch Zugluft - Versicherung?

3 Antworten

Zugluft ist kein Elementarschaden,und auch wenn Besuch die Haustür geöffnet hat,dann ist es kein Haftpflichtschaden,den es war Deine Schuld wenn Du die Türen offen lässt,dafür kann der Besuch nichts.Das wirst Du wohl selber zahlen müssen.

Finde Dich damit ab: Du kannst den Schaden keiner Versicherung aufs Auge drücken. Deine Frage impliziert nämlich, dass Du selber für diesen Schaden jemanden suchst, der die Rechnung bezahlt.

Weder Hausratversicherung noch die Gebäudeversicherung kommen dafür auf. Es handelt sich nicht um einen bedingungsgemäßen Sturmschaden.

Ironie an: Du kannst es ja mal bei der Haftpflichtversicherung des "Besuches" versuchen. Ironie aus.

Besuch wird kaum die Haustür von selbst öffnen.