Hilfe mein Grundstück samt Zaun und Mauerwerk droht zu kippen, was tun?

3 Antworten

Wenn die Straße nun tiefer ist und die das Niveau verändert haben, dann ist die Straßenbaufirma auch zur Sicherung, bzw Schadenersatz verpflichtet.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
AllRoundBoy 
Fragesteller
 03.03.2019, 14:23

Hallo Enginmachine,

Vielen Dank. Jeder der seine Meinung hier äußert dem bin ich dankbar. Schau mal unten. Da habe ich Fotos hinzugefügt. Auch unser Architekt sagt das die mir Stützelemente setzen müssen weil die diejenigen sind die die Veränderung verursachen. Hab gestern gemessen 1 meter bin ich beim Erdreich höher und da wo das Klinkermauerwerk ist da sind die auch nun so tief das das Erdreich meines Grundstücks so stark gegen drückt das das ganze bald zur Seite brechen wird

Grundsätzlich wäre derjenige zur Sicherung verpflichtet, der die Veränderung vornehmen will. Allerdings stellt sich hier die Frage, inwieweit euer Vorgehen, den Zaun und die Klinkermauer ohne die eigentlich erforderlichen Fundamente bzw. Stützelemente aufzustellen, nicht das Problem zumindest vergrößert, wenn nicht sogar verursacht hat. Denn Zaun und Mauer nur durch die Anschüttung von Erdreich auf der euch nicht gehörenden Seite zu stabilisieren, ist unzulässig, und zudem verbotene Eigenmacht, da ihr damit in fremdes Eigentum eingegriffen habt.

-> Anwalt.

AllRoundBoy 
Fragesteller
 02.03.2019, 11:13

Okay da muss ich etwas korrigieren. Also wir haben das Grundstück so vor 4 Jahren gekauft. Wie jetzt diese Anstütze dahin kam weiß ich nicht. Bin 1990 geboren. Wir haben das Grundstück so gekauft. Wir haben darans nichts verändert. Ich glaube sogar das auch vor dem Hausbau 1950 diese angewinkelte Erde samt Rasen und Co schon bereits existiert hat ohne das zu tun der Eigenmacht

AllRoundBoy 
Fragesteller
 02.03.2019, 11:22
@AllRoundBoy

Achso eins noch. Die Klinkermauerwerk hat ein Fundament sonst würde dieser einsacken und dieser HOLZzaun brauch kein Fundament. Mein ganzes Erdreich fängt an zu kippen

FordPrefect  04.03.2019, 08:33
@AllRoundBoy
Wir haben das Grundstück so gekauft. Wir haben darans nichts verändert.

Das ändert aber nichts an der Rechtslage, sondern höchstens an eurem evtl. zivilrechtlichen Anspruch gegen den Vorbesitzer.

Ich glaube sogar das auch vor dem Hausbau 1950 diese angewinkelte Erde samt Rasen und Co schon bereits existiert hat ohne das zu tun der Eigenmacht

Das wäre auch 1950 unzulässig gewesen, weil der Lastabtrag auf eigenem Grund zu erfolgen hat. Es hat nur vermutlich damals niemand gekümmert.

Die eigentliche Frage ist aber eine andere.

Hier wäre nämlich m.E. grundsätzlich anhand der Bauplanung zu prüfen, ob nun de Straße so tief oder die Gebäude so hoch liegen (etwa durch säter erfolgte Aufschüttungen der Vorbesitzer). Denn eigentlich wird schon im Rahmen der Genehmigungsplanung seitens der Kommune vorgegeben, wo dss Straßenniveau liegt - und die Baugenehmigungen beziehen sich auf dieses Niveau. Wer davon selbst abweicht, kann später auch keine Forderungen stellen, weil die Straße (auch wenn sie erst viel später errichtet wird!) dann scheinbar zu tief liegt. Wenn hingegen die jetzt neu gebaute Straße nachweislich unter dem Niveau liegt, welches die bestehende Straßenanbindung aufweist (von irgendeiner Seite müssen eure Grundstücke ja erschlossen worden sein), dann muss die Kommune für die Absicherung sorgen. Hier wäre dann unverzüglich Kontakt zur zuständigen Baubehörde aufzunehmen mit fristgebundener Aufforderung, für eine korrekte Absicherung zu sorgen. Letzteres sollte tunlichst über einen Anwalt (Bau- bzw. Verwaltungsrecht) erfolgen.

Anbei die Bilder die irgendwie in der Frage verschwunden sind

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