Zaun zwischen zwei Grundstücken
Hallo, folgende Frage: Wenn ein Holzzaun zwischen zwei Grundstücken (Doppelhaus) von einem der Eigentümer aufgestellt wird, auf welche müssen die Latten montiert werden. Anders formuliert: Auf welche Seite kommt die Sichtseite? Darf der Zahler die "schönere" Seite zu sich drehen, oder gilt hierbei das gleiche "Recht" wie mit dem Zaun zur Straße. Riegel nach innen, Sichtseite nach aussen?
5 Antworten
Dazu gibt es keine Rechtsvorschriften.
Derjenige, der den Zaun aufstellt, stellt ihn ja auf SEINEM Grundstück auf. Also kann er auch bestimmen, welche Seite auf sein Grundstück zeigt.
Der Nachbar wird wohl kaum den Zaun bezahlen und die schöne Seite zu dir drehen. Wie blöd muss der denn sein. Das kannst du dann auf der anderen (deiner) Seite machen.
Der Nachbar wird die schönere Seite sicher zu seiner Seite hin anbringen:
Was aber spricht dagegen, mit ihm über eine Verbesserung auf eurer Seite zu sprechen. Natürlich auf eure Kosten.
Nehmen wir an du bist der Zahler. Also kommt die schöne Seite zum Nachbarn