Zaun zwischen zwei Grundstücken

5 Antworten

Dazu gibt es keine Rechtsvorschriften.

Derjenige, der den Zaun aufstellt, stellt ihn ja auf SEINEM Grundstück auf. Also kann er auch bestimmen, welche Seite auf sein Grundstück zeigt. 

Der Nachbar wird wohl kaum den Zaun bezahlen und die schöne Seite zu dir drehen. Wie blöd muss der denn sein. Das kannst du dann auf der anderen (deiner) Seite machen.

Der Nachbar wird die schönere Seite sicher zu seiner Seite hin anbringen:

Was aber spricht dagegen, mit ihm über eine Verbesserung auf eurer Seite zu sprechen. Natürlich auf eure Kosten.

Nehmen wir an du bist der Zahler. Also kommt die schöne Seite zum Nachbarn