Nachbarszaun teils auf unserem Grundstück

4 Antworten

Das er den Zaun auf sein Grundstück versetzen lassen muß. Das bringt aber nur mehr Ärger ein.

Theoretisch (sofern sich ihre Beobachtung als Real erweißt) könnten sie den Nachbarn mittels Anwaltschreiben dazu bringen, den Teil des Zaunes abzureißen, der auf ihrer Seite des Grundstückes steht. Ich weiß aber nicht genau wie kostenspielig das auch für sie werden kann, sollte es deswegen vor Gericht gehen. Vielleicht reden sie mit ihrem Nachbarn darüber und können sich irgendwie einigen?

Wokat 
Fragesteller
 02.05.2013, 12:20

Für uns kommt ein Anwalt weniger in Frage. Leider kann man mit diesem Nachbarn auch kein klärendes Gespräch führen. Wir sind lediglich genervt von seinen ständigen Drohungen und Briefen und würden ihm gerne schriftlich etwas entgegnen.

Der Grenzstein beweist nicht den Überbau; das kann nur durch eine Vermessung eines Ö.B.V.I. oder eines Vermessungsamtes bewiesen werden.

Und Zäune sind nur dann "Einfriedungen", wenn sie entweder an oder auf der Grenze stehen: bei Grenzüberschreitung kann Rückbau verlangt werden (BGB).

Zäune sind je nach Bundesland über 1,50 oder 1,80m baugenehmigungspflichtig (Landesbauordnung). Und dann werden sie nur genehmigt, wenn der Nachbar zugestimmt hat.

Die Zaunpflege ist im BGB bzw. dem jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz geregelt.

Grund und Boden zieht an. Eigentlich ist das dann euer Zaun. Aber Achtung. Der Grenzsstein ist nicht immer verbindlich. Auch der kann sich verschoben (Errosion, oder damalige Falschmessung) haben. Um sicher zu sein, müsstet ihr neu vermessen lassen,. Da werden aber die Kosten höher als der Streitwert sein. Ihr könntet trotzdem, wenn ihr euch mit dem Grenzsstein sicher seit, den Nachbarn auffordern, den Zaun neu entlang der genauen Grenze zu errichten. Solltet ihr aber Klagen müssen, dürftet ihr zwar irgendwann dne Prozess gewinnen, aber bis dahin sind jede Menge Kosten entstanden. Es besteht aber immer die Möglichkeit diesen Fall dem örtlichen Schiedsmann vorzustellen. Der redet mit beiden Parteien, und versucht eine angemessene Lösung herbeizuführen.

Wokat 
Fragesteller
 02.05.2013, 12:33

Ist es rechtlich so, dass der Zaun dann in unseren Besitz übergeht, wenn er die Grenze überschreitet. Eine Vermessung oder einen Anwalt möchten wir vermeiden, wir wollen ihn lediglich in seine Schranken verweisen, damit dieser ständige, unsinnige Papierkrieg seinerseits ein Ende hat.

DabbelJuh  02.05.2013, 12:58
@Wokat

Wie gesagt. Grund und Boden zieht an. Ein Bauwerk gehört regelmäßig dem Grundstückseigentümer. Es sei denn es sind dingliche Rechte wie Überbauung, Nutzungsrechte usw. notariell vereinbart. Auch eine "ersessenes Rechte" (Nutzung ohne Einspruch über sehr viele Jahre) kann ein Recht auf die Nutzung ergeben. Ihr könntet ihm drohen. Aber mit was? Den Zaun wegzumachen bzw. zu versetzen? Das werdet ihr zahlen müssen bzw. wenn er ihn wirklich wegmacht ist kein Zaun mehr zwischen beiden Grundstücken da. Wollt ihr das wirklich? Behauptet ihr, der Zaun gehöre euch, werdet ihr auch künftig den Unterhalt zahlen müssen. (auch eine Erneuerung)

Ih könnte nun einen baurechtlich zulässigen Zaun (bitte Bausatzung der Gemeinde zu Einfriedungen lesen) auf die Grundstücksgrenze setzen. Das wird ihn enorm ärgern, kostet aber bei einer Länge von 30 m richtig viel Geld. Versucht wirklich mal den Schiedsmann. Der ist geschult für genau solche Auseinandersetzungen. Ansonsten hilft Ignoranz.