Wo kann man das Grundstück einsehen?

14 Antworten

Bundesland?

Für Bayern zb gibt es das online, wenn es um die Grundstücksflächen geht.

Es kann aber auch sein, dass der Weg zu Eurem Grundstück gehört, der Nachbar aber Benutzungsrecht hat - sowas findest Du nur im Grundbuch, bzw. in Unterlagen des Eigentümers (Kaufurkunde)

Der Eigentümer eines Grundstückes steht im Grundbuch. Dazu gehört auch eine Karte, in der das Grundstück und die benachbarten Grundstücke eingezeichnet sind.

Du hast das Recht, das Grundbuch einzusehen  (kostenlos). Willst du einen Auszug, kostet das einen bestimmten Betrag.

Geh also zum Grundbuchamt und bitte dort um Auskunft bzw. Auszug. Zum Nachweis deines berechtigten Interesses nimm Mietvertrag und andere diesbezügliche Unterlagen mit.

Bittet Euren Vermieter Euch auf Eure Kosten einen "Katasterauszug" zukommen zu lassen, aus welchem die Grundstücksgrenzen ersichtlich sind .

Weshalb so umständlich? Der Mieter kann auch ins Katasteramt und die Liegenschaftskarte so einsehen.

Der Bauherr hat vom Katasteramt alle nötigen Unterlagen erhalten, auch den Liegenschaftsplan (mit genauen Abmessungen des Grundstücks)

Das Katasteramt und das Liegenschaftsamt müssen diese Unterlagen übrigens nicht aufheben, aber es wird seit Jahrzehnten getan.

also kann dies nur der Eigetnümer regeln. Im Falle des Streits muss ich der Nachbar sowoeso an den Eigentümer wenden.

Also sprich mal mit dem Eigentümer darüber, dass der sich nochmal genau die Liegenschaftsdaten anschaut.

Einsicht und Blaupausen (#Auszüge) aus dem Liegenschaftskataster (da finden sich die genauen Abemssungsdaten des Grudnstücks) bekommst du nur, wenn du berechtigtes Interesse vorweisen kannst, so du nicht der Eigentümer der Liegenschaft bist. Wer das ist, steht widerum im Grudnbuch, auch da müsste man berechtigtes Interesse vorweisen.

Sofern eine gemeinsame Einfahrt nutzugnsrechtlich geregelt ist, gibt es keine Grezne auf der Sie einen Zaun errichten dürften, da mit einer solchen Maßnahne die Nutzung der Einfahrt in der gemeinsamen Weise durch Sie einseitig unterbunden würde.

Vermutlich haben Sie Ihrem Vermieter dies nicht deutlich rübergebracht und der geht nur von einer Einfriedung aus, die den Garten betrifft und keinesfalls die vertraglich gemeinsam nutzbare Einfahrt.

Haben Sie mal darüber nachgedacht, dass Sie ggfs. das in das vereinbarte Recht Ihres Nachbarn stören eingreifen?

Hundhasser könnten übrigens da recht unsensibel regieren!

Reden Sie in jedem Falle noch einmal sehr konkret mit ihrem Vermeieter, bevor Sei das einen Streit vom "Zaun" brechen!

Eine Einigung kann nur zwischen den beiden Grundstückseigetümern herbeigeführt oder der Status Quo gemeinsamer Nutzung beibehalten werden; als Mieter sind Sie da nicht handlungsbefugt!