Wichtig! Anzeige wegen Verletzung meiner Privatsphäre!

7 Antworten

Hallo milow1993,

in der tat liegt eine Straftat vor, wenn man ohne Einverständnis von Dir Bilder in das Internet stellt.

Dieses verstößt gegen folgendes Gesetz:


§ 22 Kunst�?Urheberrechtsgesetz

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablauf von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


Wer gegen dieses Gesetz verstößt kann wie folgt bestraft werden:


§ 33 Kunst�?Urheberrechtsgesetz

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.


Wenn Du willst, dass diesbezüglich gegen die Person ein Strafverfahren eingeleitet wird, musst Du einen entsprechenden Strafantrag bei der Polizei stellen.

Bist Du noch keine 18, müssen diesen Strafantrag Deine Eltern stellen / unterschreiben.

Allerdings ist das eine reine Beschäftigungstherapie für die Polizei die nicht bringen wird, denn in der Regel stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, ohne dass der Person die die Bilder eingestellt hat bestraft wird.

Ist der Bildeinsteller noch keine 18, kann er sowieso nicht mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt werden, sondern könnte allenfalls eine erzieherische Maßnahme erhalten.


Kann ich da Iwie Schmerzensgeld verlangen ?>

KLar kannst Du Schmerzensgeld verlangen. Musst halt nur ein entsprechendes Attest vom Arzt einholen, in dem Dir der Arzt bestätigt, dass die Bildeinstellung nicht unerhebliche körperliche oder psychische Folgen für Dich hatte.

Mit diesem Attest kannst Du dann einen Rechtsanwalt aufsuchen, der den Bildeinsteller anschreibt und Auffordert ein bestimmtes Schmerzensgeld zu zahlen. Kommt er der Aufforderung nicht nach, kannst Du Deine Forderung gerichtlich einklagen. Verlierst Du den Prozess, trägst Du die Kosten Deines Anwaltes und die Gerichtskosten, die meiner Meinung nach ein vielfaches betragen, was Dir an Schmerzensgeld zustehen würde.

Im übrigen bezweifele ich, dass man dem Bildeinsteller überhaupt nachweisen kann, dass er das Bild eingestellt hat.

Wenn er beispielsweise behauptet, er war es nicht und irgendwer hat seinen Account gehackt oder einfach nur seinen Account benutzt, müsste man ihm schon das Gegenteil beweisen.

Insofern bezweifle ich, dass er strafrechtlich noch zivilrechtlich belangt wird.

Schöne Grüße
TheGrow

milow1993 
Fragesteller
 10.10.2014, 11:01

Vielen Dank für deinen Beitrag :) habe schon mit der Polizei telefoniert und die haben gesagt ich soll ihm schrieben dass er dies löschen soll sagt aber mehr als nur einmal dass er dies nicht tut. Jetzt kann ich erst eine Anzeige machen :)

milow1993 
Fragesteller
 10.10.2014, 11:03

Das Problem ist halt auch das dieses Bild geteilt wird, als wäre ich eine vermisste :(

Du kannst ihm anzeigen wegen Verletzung der Rechte am eigenen Bild. Schmezensgeld musst Du zivielrechtlich geldent machen. Da haengt der Anspruch vom Schaden und der Verltzung der Ehre durch sowas ab.

Nein das ist KEINE Verletzung der Privatsphäre. Es sei denn das Foto wurde heimlich gemacht. Sonst kannst du ihn höchstens anzeigen wegen "Recht am eigenen Bild". Aber ich denke nicht das die Anzeige wegen EINEM Bild verfolgt wird. Und Schmerzensgeld??? NEIN lol Sei froh wenn die Polizei die Ermittlung überhaupt aufnimmt.

milow1993 
Fragesteller
 10.10.2014, 11:08

Es ist definitiv Verletzung meiner Privatsphäre er stellt ein Bild von mir ins Netz, in eine Plattform die ich selbst nicht benutze und stellt indem Worte rein was andere nichts angeht. Dieses Foto wird sogar geteilt. Die Polizei hat dies selbst gesagt ! Außerdem habe man die Person schon angeschrieben dass sie dieses Bild rausnehmen MUSS, sie währt sich aber dagegen und die Polizei hat gesagt wenn die Person dies nicht aufnimmt kann ich eine Anzeige aufgeben. Also wenn man keine Ahnung hat, am besten nichts dazu schreiben. ( Habe ja extra dazu geschrieben, dass man bitte nur schreiben soll, wenn man wirklich Ahnung hat !)

Still  10.10.2014, 13:14
@milow1993

Jepp, und deshalb solltest du nicht auf Personen einprügeln, die mehr Wissen haben! Eine Verletzung der Privatsphäre und somit nach dem StGB strafbar ist gegeben, wenn du heimlich in deinen eigenen 4 Wänden fotografiert wirst. So ist lediglich dein Recht am eigenen Bild verletzt worden.

SchatziUndIch78  13.10.2014, 10:16
@Still

Selbst schuld wenn man anderen Bilder schickt ohne nachzudenken!

Hast Du denn Schmerzen davongetragen? Du kannst durchsetzen, dass das Bild aus dem Netz genommen wird. Schadensersatz/Schmerzensgeld gibt es nur, wenn ein Schaden/ein Schmerz entstanden ist.

Was ist denn mit "privaten Sätzen" gemeint? Wenn falsche Behauptungen über Dich verbreitet wurde, kommt noch "üble Nachrede" (StGB §186) in Frage.

solange es nicht deinen Arbeitsplatz gefährdet oder deinen ruf kann da denk ich mal garnichts gemacht werden ausser dass das bild rausgenommen wird.

milow1993 
Fragesteller
 10.10.2014, 11:10

Wird aber von der Person nicht rausgenommen außerdem wird das schon geteilt, ohne meinen Willen.

Tannjax  10.10.2014, 11:32
@milow1993

hm also ich mein du kannst es ja versuchen, mehr als nein sagen können die eh nicht. sonst frag mal bei einem Rechtsanwalt nach wie man vorgehen kann.