Anzeige wegen Verletzung der Intimsphäre durch Verbreitung von Bildaufnahmen?

3 Antworten

Je nachdem, wie die Person die Schlüssel "gefunden" hat, sehe ich hier strafrechtlich maximal einen Hausfriedensbruch.

Verletzung der Intimspähre greift nicht, weil nur ein Raum, aber keine Person fotografiert wurde. Aus dem gleichen Grund auch kein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz.

Üble Nachrede oder Verleumdung auch nicht, weil nichts falsches behauptet wurde.

Beleidigung auch nicht, weil die Bildaussage "Das hier ist ein unordentlicher Mensch" keine Ehrverletzung darstellt, sondern von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Evtl. kannst du zivilrechtlich gegen die Verbreitung und Veröffentlichung der Bilder vorgehen.

Wenn dich das Ganze nach 1 Jahr immer noch so belastet, gibt es vielleicht auch Möglichkeiten, bei dir selbst anzusetzen, um besser damit umzugehen (Umdenken im Kopf, Über der Sache stehen etc.)

Den Schüssel hatte ich zu hause versteckt, weil ich in Urlaub geflogen bin. Wollte es nicht mitnehmen damit es nicht verloren geht. 

Ich habe versucht zu vergessen, kann es aber nicht runterschlucken. İch habe diesem Menschen nur gutes getan und sie hat so danke gesagt...

Mir geht es darum das sie weis, das ich nicht dumm bin und sie sowas oder anderes nicht nochmal mit mir machen kann, oder mit jemand anderem. 

Deswegen muss ich etwas tun. 

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Gruss, Ebbi.

Spar dir den Stress, es wird ohnehin im Sande verlaufen und wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Was sagt dein Mann dazu?

Kann er nicht seiner Schwester verbieten so etwas schmähliches zu tun?

Du solltest dich von so einem Schwächling scheiden lassen, wenn er dich nicht beschützen kann.

Dein Mann hat das Schlafzimmer nicht aufgeräumt! Du warst schwanger und er hilft dir nicht? So ein Saukerl!

Aber wenn dich das so belastet benötigst du fachiche, therapeutische Hilfe. Eheberatungsstelle, Therpeut. etc.