Agentur für Arbeit verklagen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du deine    sachen vom Satz bezahlst geht da amtt das nichts an was du zurück bekomst das ist dan Einverstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz anders wäre es wen de dein Heizungskosten an die Stauwerk zahlen die  müssest du dann zb   zurückzahlen!

zb wen du da nur Strom hin bezahlst geht das Amt das nichts an außer du  heizt mit Strom und bekommt dafür Geld vom Amt!

2 Das darf da  Amt nicht ohne deine   Zustimmung und so wie das gelaufen ist ist das   dann nicht erlaubt dagegen kannst du auch mit dem bundesdatenschutz beauftragten vorgehen wen du dafür nicht deine Erlaubnis gegeben  hast!Auch wen viele glauben das arbeitslose keinerlei rechte haben ist die Realität anders!

Schalte Erstmal den Bundes Datenschutz Beauftragen ein !

hm....ich wör mir da nicht so sicher. so weit ich weiß, werden Guthaben oft ohne Rücksicht auf die Herkunft beachtet

@Thomas19841984

Und das  würde gegen das geltend -Gesetz verstoßen zahlt der frage Steller zb nur seine stromkosten von dem Satz dahin geht es das Amt nichts an was er davon wieder bekommt!Würde er dahin  aber auch Die Heizungskosten zahlen dann wiederum  geht es dem Amt was an!Weil das dann   rückertstatet werden muss zum Jobcenter!

Nur weil man ein Antrag auf hartz 4 stellt gib man seine  rechte nicht auf andre seit hält sich Grade das Jobcenter oft nicht an geltende Gesetze!Es bedarf  eine extra Erlaubnis um Daten an eine Firma weiterzugeben  einfach machen darf das Jobcenter das nicht das verstößt dann mittlerweile  gegen das Grundgesetz!

Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen?

Das wäre die erste Frage an deinen Anwalt!

Deshalb frage ich ja :)

Aber vielleicht jemand mit der selben Sache und Vorerfahrung ;) der genau das vielleicht schon durch hat! Auch mal um die Ecke denken ;) denn die Agentur für Arbeit ist deutschlandweit tätig. ;) Da ist die Chance sicher groß, das dieses Problem bereits schon mal jemand hatte. ;)

@DerTypMitFragen

Schon möglich, allerdings nützt dir das nichts, absolut nichts.

Nur ein Anwalt kann dir rechtsverbindliche Auskünfte geben, daher, frage das deinen Anwalt.

@DerTypMitFragen

hi, DerTyp. bitte klag trotzdem, auch ohne Aussicht. das wäre cool

meiner Meinung nach solltest du das Arbeitsamt mindestens noch wegen Nötigung, Verstoß gegen Recht auf Freizeügigkeit, Menschenwürde etc. verklagen

netter trollversuch ....

dein vermittler hat dein bewerberprofil und mit dem vermittlungsvertrag den du zu anfang unterschrieben hast ,gibst du ihnen freie bahn alle daten zwecks arbeitsaufnahme/beschäftigungsaufnahme auch einzusetzen. 

rückzahlungen werden mit dem auszahlungsbetrag verrechnet, auch dazu gibt es regularien. 

generell gilt: 

bist du beim Amt ... ARGE , Jobcenter ... begibst du dich in abhängigkeit. 

solange bis du einen Job hast den du länger machst und wieder mit beiden füßen auf dem boden stehst. 

Hi.,

zu 1) Ja, das dürfen sie - wenn du Zahlungen von der Arge bekommst haben sie ein berechtigtes Interesse und der Datenschutz ist ausgehobelt.

zu 2) Nein, deine privaten Daten dürfen sie ohne dein Einverständnis nicht weitergeben. Sicher, dass du nichts dazu unterschrieben hast?

Naja, ich bin mir definitiv sicher, nichts der gleichen unterschrieben zu haben. Sie dürfen Daten nicht an Dritte weiter geben ohne mein Einverständnis und ich finde es halt echt krank, dass sie da einfach alles preisgeben. Ich arbeite zwar nun und war nur kurz arbeitslos, aber sowas ist für mich so, als würden meine Nachbarn meine Post lesen! :o

@DerTypMitFragen

Sowas wird meist schon unterschrieben. Ist dir bewusst, dass sie dir sowas hingelegt haben und du nicht zugestimmt hast? Hast du jemals was unterschrieben was du nicht genau gelesen/verstanden hast?

Deine Adresse unterliegt auch nicht so sehr dem Datenschutz wie du denkst. Jeder x-Belieblige kann sie erfragen beim Einwohnermeldeamt.

Krank find ich das nicht. Sie wollten dich ja unterstützen und dich in Arbeit bringen, da freut man sich eigentlich, wenn die Arbeit dann auch noch direkt auf einen zukommt. Ich kann aber deinen Unmut verstehen, wenn du es scheinbar nicht mitbekommen hast, dass du etwas unterschrieben hast. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass du etwas dazu unterschrieben hast. Wenn du dir sicher bist, kannst du natürlich eine Datenschutzklage machen. Bringt bei einem nicht viel, aber wenn es anderen auch passiert wäre, dann ist da mehr Druck dahinter. Aber dann dürfte es nichts geben, wo du doch unterschrieben hast. Hast du von allem Kopien?

@Fortuna1234

Die Weitergabe bestimmter Kontaktdaten ist für den Vermittlungsprozess notwendig, um die dafür erforderliche Kontaktaktaufnahme zwischen einer Bewerberin/einem Bewerber und einer Arbeitgeberin/einem Arbeitgeber zu ermöglichen.

Findet ein Arbeitsvermittler ein für Sie passendes Stellenangebot, wird ein

Vermittlungsvorschlag an Sie und ggf.an die Arbeitgeberin/ den Arbeitgeber erstellt.

https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtu5/~edisp/l6019022dstbai766938.pdf

@Fortuna1234

der Rechtsbruch wird also nachträglich legalisiert? cool

@Thomas19841984

Nee der wird vorher legalisiert und damit ist es kein Rechtsbruch. Diese Infoseite hättest du aber auch leicht finden können.

Dann legalisiere ich mal das fahren ohne Führerschein, sobald die Polizei mir anhält mit einem LKW, obwohl ich nur Klasse B habe 👍 Kleiner Spaß am Rande.

@DerTypMitFragen

Joah könnte lustig sein für Menschen, die keine Ahnung haben wie die Einverständnis zur Datenverarbeitung funktioniert...