WhatsApp Screenshots als rechtliches Mittel

5 Antworten

Zitate oder Screenshot sind probate Hilfsmitteln.

Zitate sind im eigenen Texte und können vom Angreifer nicht mehr gelöscht werden. (Achtung Tip!) :-D <---

Bei Screenshots ist es hilfsreich wenn man selbst nachweisslich kein Bildverarbeitungsexperte ist. In gedruckte Form mit automatische Datum Uhrzeit am Blattfuss oder -Kopf geht es gerade noch.

Auch Mörder entschuldigen sich. Hilft aber wenig.

Es hängt sehr vom Klagenden ab. Ein sog. Aussergerichtlich Einigung ist vorteilhaft.

Hi. Um es kurz zu sagen: ich hab keinen Plan, ob er angezeigt werden kann, aber er hat es mit Sicherheit verdient. Denn ob digital oder persönlich macht keinen Unterschied, es ist meistens sogar noch verletzender. Das mit dem "es war ein Scherz" ist lächerlich. Man beleidigt jemanden nicht heftig aus Spaß, und wenn doch, dann hat man einen Psychater nötig, oder eben eine Strafe.

Sorry aber Screenshots sind ein gültiges Beweis mittel die Frage ist nur ob dein Kumpel überhaupt gezetzes wierich gehandelt hat . in welcher weise eine Entschuldigung Minderung verleitet weiß ich nicht ,am besten wäre es wenn sich dein Kumpel bei der dame entschuldigt und beide Frieden schließen würden.

Das Ganze löst sich schnell in Luft auf,denn den Tatbestand des "Rufmordes" gibt es nicht,das nennt sich Verleumdung,und das ist hier nicht erfüllt,denn dazu müsste er gem. §187 StGB wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet haben - das hat er nicht getan.

Dann zum anderen,den Tatbestand der Nötigung erfüllt man,wenn man gem. § 240 StGB einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.Auch das ist hier nicht passiert.

Ich weiß nicht,was dieses Mädchen wollte,das stimmt beides nicht.Hier ist lediglich ein Tatbestand erfüllt,und dies wäre die Beleidigung gem. § 185 StGB.

Das wären aber alles Antragsdelikte,das heißt,ist das Mädchen U18,ist gem. § 77 StGB,Absatz 3 nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.

Soll heißen,dass sie erstmal ihre Eltern dazu kriegen müsste,zur Polizei zu gehen und das zur Anzeige zu bringen.

Passiert das,wird das Verfahren sicherlich eingestellt,denn

  • Diese Screenshots sind keine vollwertigen Beweise,da sie jeder mit Paint anfertigen kann.Da müssten Daten vom Anbieter (WhatsApp) herangeschafft werden,was in einem Verfahren erfolgen kann.

  • Das sind Kinder.Niemals wird ein 14-Jähriger eingesperrt wegen solchen Kindereien,wenn er sich bereits entschuldigt hat.

  • Sogar dass es hier zu Sozialstunden kommt,ist zu weitestgehend ausgeschlossen,denn das macht keinen Sinn;kinder beschimpfen sich den ganzen Tag lang.

Das Ganze kommt nicht einmal bis vor Gericht,das Verfahren wird seitens der Polizei eingestellt und fertig.

Danke für die zwei Antworten, aber ... meine eigentliche Frage war ja:

Kann er Angezeigt werden, verlieren und eine Haftstrafe bekommen?

Wird die Polizei die Mobbing-Screenshots annehmen und ein Verfahren einleiten. Es war ziemlich brutal und laut dem Strafgesetz können schon Ehreverletzende Argumente zu Strafgeld oder einer einjährigen Freiheitsstrafe führen. Aber jeder kann sich doch mal vertippen, oder die Situation falsch einschätzen, oder nicht?

Klar, Cybermobbing ist nicht schön. Jedoch... Kann das Angegriffene Mädchen ihn wegen den 10-15 Zeilen in WhatsApp anzeigen und mit den Screenshots ein Verfahren gewinnen?

(Vielleicht hilfreich: Er kannte sie bis vor kurzem gar nicht und wohnt c.a. 500km weg)

cyracus  24.04.2014, 06:49

Ob er sie lange oder kurz kennt, ist doch wurscht - ebenso, wie weit weg oder nah er von ihr wohnt.

Schwere Beleidigung ist schwere Beleidigung. Cybermobbing ist eine Pest und gehört ausgerottet. Und das geht nur, wenn die Angreifer angezeigt werden.

Ins Gefängnis wird er nicht kommen, wenn es zum Gerichtsverfahren kommt, wird er eine Jugendstrafe mit Sozialstunden erhalten. - Das täte ihm auch sicherlich gut, damit er mit der Realität im Leben konfrontiert und damit klarer im Kopf wird.

Hoffentlich gehen die Eltern mit dem Mädchen zur Polizei. - Screenshots zum Beweis zu machen empfiehlt die Polizei, die für Cybermmobbing zuständig ist.

Lass Deinen Freund nun ruhig schwitzen, er hat es verdient. Man verletzt keine Menschen einfach so zum Spaß. Wie krank muss man im Kopf sein, um sowas Spaß zu nennen ...?!

Und was seine Entschuldigung angeht: Sowas würde mir am A*** vorbeigehen, damit will er doch nur seine eigene Haut retten ... reiner Egoismus!