Wem gehört hier Urheberrecht?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Urheberrecht hat der der Aufgenommen wird.

Ein unerlaubter Screenshot von einem Chat zwischen 2 Leuten ist rechtlich nicht erlaubt wenn etwas zu sehen ist, dass man öffentlich eben nicht sieht. Es sei denn es ist öffentlich auf Fb oder Insta. Sobald es privat ist, könntest du Probleme bekommen wegen Datenschutz, denn wenn jemand sein Profil auf Privat hat, egal auf welcher Plattform, ist dies nicht bestimmt an eine andere Person zu gelangen. Schon gar nicht mit Foto.

Da hast zwar das Urheberrecht, aber da die Aufnahme illegal war, hast Du schlechte Karten, wenn Du die Aufnahme nutzt. Das selbe mit dem Screenshot

Urheberecht spielt her keine Rolle, tangiert ist hier das Persönlichkeitsrecht. Es sei denn, du redest von Musik, dann hat der Urheber das Recht zur Veröffentlichung und niemand sonst.

Nur mal als abweichende Meinung (IANAL):

Weder allgemeines Alltagsgebrabbel noch das Drücken einer Aufnahmetaste dürften die nötige Schöpfungshöhe erreichen, um einen Urherberrechtsschutz überhaupt einschlägig werden zu lassen. Interessanter wäre da, je nachdem, unter welchen welchen Umständen die Aufnahme entstanden ist, schon eher der § 201 StGB, der nicht nur das Aufnehmen des nichtöffentlichen Wortes eines Anderen, sondern auch die Verwendung oder Weitergabe einer solchen Aufnahme unter Strafe stellt.

Und wenn wir einen Chat mal mit einer E-Mail gleichstellen, die wiederum wie ein Brief zu behandeln sei (Aber Vorsicht: Analogieverbot im Strafrecht!), dann meine ich früher mal gelernt zu haben, daß das Briefgeheimnis nur gilt, bis der Brief vom intendierten Empfänger geöffnet wurde.

Dann aber hat das LG Köln 2008 ein höchst kurioses Urteil gefällt, auf das sich jetzt alle Welt zu beziehen scheint, und nach dem das Allgemeine Persönlichkeitsrecht in Form einer "Geheimsphäre" unmittelbare Drittwirkung erlangt in der Form, daß jetzt niemand mehr irgendwas, das er von irgendjemandem bekommen hat, irgendwie weiterleiten oder gar veröffentlichen darf. Was mir irgendwie ein wenig weitgehend erscheint.

Mir ist jedenfalls weiterhin unklar, welche (einfachgesetzliche) Rechtsnorm hier (zivil- oder strafrechtlich) verletzt sein soll. Aber ich lerne auch mit Begeisterung dazu.

  1. Das Urheberrecht hat der Aufgenommene
  2. Screenshot ist okay, da es sich ja um eine öffentliche Seite handelt

Also ein Chat zwischen 2 Leuten ist öffentlich? Das denke ich nicht!

Das habe ich mir nämlich auch gedacht. Bei WhatsApp war das und da sind die Chats ja “Ende-zu-Ende” verschlüsselt, sodass eben kein dritter das lesen soll

@shuger03

Aber: das Profilfoto ist auch ohne Chat sichtbar und einen Screenshot vom Chat kann nur einer der Chatteilnehmer machen

@shuger03

Genau, das ist eben nicht erlaubt. Könnte man somit eine Anzeige ausfassen.

  1. Also den, den man auf dem audio hört?

Das Urheberrecht spielt hier gar keine Rolle und es hat immer der Urheber, der Schöpfer einer Sache, Alsoz.B. der Fotograf.