Von der Schule geschmissen wegen verdacht auf Drogen handel?

10 Antworten

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P.S Ich endschuldige mich für Rechtschreibfehler ich habe LRS+

Macht nichts, denn man kann deinen Beitrag sehr gut lesen, da er echt gut formuliert ist !

Die eigentliche Frage ist, wie diese Informationen über diesen Verdacht auf Drogenkonsum - Handel, nach aussen gelangen konnten ?!

Wenn sie das selbst weiter plaudert, ist sie ganz klar selbst dafür verantwortlich, denn die Lehrer dürfen sowas denke ich nicht, einfach der Klasse erzählen. Von so her, ist das kein Rufmord.

Ja, man kann von der Schule fliegen, denn Drogen sind in Schulen, ausnahmslos verboten ! So etwas ist auch keine Lapalie sondern ein doch ernsthaftes Problem, da ja auch die Gefahr besteht das andere Schüler durch deine Freundin mit Drogen in Kontakt kommen.

Lg

sie nimmt weder Drogen noch Handelt sie mit welchen die Schulleiterin hat nur den verdacht wie auch immer sie Darauf kommt,

Und danke für deine Antwort :)

LG

Rufmord nicht, aber Verleumdung. 

Wenn Deine Lehrerin den begründeten Verdacht auf Drogen hätte, müsste sie zur Schulleitung gehen und die wäre verpflichtet, die Polizei zu rufen. Da sie das anscheinend nicht gemacht hat, hat sie auch keinen wirklichen Verdacht. Ohne triftigen Grund kann man aber niemanden von der Schule verweisen.

Ein Anwalt hilft in diesem Fall weiter, wenn die betreffende Person ein Interesse daran hat, an dieser Schule zu bleiben.

Gruß Matti

Wer genau hat die Beschuldigung "Drogenkonsum, Drogenhandel" ausgesprochen?? Und zu wem?? Meistens ist es bei so einer Art von Streit eher so das beim Gespräch vor dem Schulverweis etwas aufgeregter als normalerweise diskutiert wird und dabei dann Argumente benutzt werden die nur inoffiziell also unter vier Augen ausgesprochen werden. Wenn das der Fall ist kann deine Freundin dies nicht als Anschuldigung öffentlich machen weil die Schulleitung das dann einfach abstreiten kann.

Deine Freundin muß genau gucken wer was und zu wem und in welcher Situation gesagt hat. Am besten wäre sie fordert die Schulleitung offiziell auf eine schriftliche Begründung für den Schulverweis zu liefern. Dazu sind die verpflichtet. Was dann in dieser Begründung aufgeführt ist kann deine Freundin dann anfechten. Also Gegenargumente oder Beweise bringen. Am besten wäre wenn sie jemand damit beauftragt dies in ihrem Namen zu machen. Einen Erwachsenen vor dem die Schulleitung Respekt hat oder noch besser einen Rechtsanwalt. Sie kann sich bei irgend einem Rechtsanwaltbüro telefonisch sagen lassen wer für so etwas am besten geeignet ist und sich bei diesem Rechtsanwalt dann einen Termin holen um alles zu erklären und um zu sehen in wie weit dieser Rechtsanwalt helfen kann und ob sie dies etwas kostet usw. Alternativ kann sie sich auch an das Schulamt, Schulaufsichtsbehörde wenden. Ich weis nicht mehr wie sich diese Behörde nennt. Aber es gibt eine Behörde die die Aufsicht über die Schulen und über alle Lehrer usw. In eurer Region hat. Die sind normalerweise unparteiisch halten also weder zur Schule noch zu den Schülern. Die kümmern sich nur darum das alles was mit Schule zu tun hat korrekt abläuft und niemand zu Unrecht Ärger bekommt Ich weiss nicht ob es überhaupt sinnvoll ist wenn deine Freundin zurück auf diese Schule geht. Je nachdem wer die Schulleiterin ist und je nachdem wie die drauf ist wäre es sogar schlecht wenn deine Freundin es schafft wieder auf diese Schule gehen zu können. Vielleicht hat sie dann anschliessend täglich die Schulleiterin im Nacken die versucht sie fertig zu machen. Ihr braucht echt einen Rechtsanwalt oder einen schlauen Erwachsenen der euch hilft.

Viel Glück mit dieser Sache. Ach so, Einen Rechtsanwalt muss man nicht immer bezahlen, oft zahlt der Staat oder Hilfseinrichtungen für Kinder, Schüler..... Für so etwas. Das wird der Rechtsanwalt wissen. Aber lasst euch keine Angst von der Schulleiterin machen.Ihr habt genau so Rechte wie jeder andere Mensch auch. Die Schulleiterin hat nicht mehr Rechte als ihr

Viel Glück

Es besteht Schulpflicht in Deutschland, Kultusministerium anschreiben und den Sachverhalt mitteilen sowie um Beistand bitten, die Bekannte muss das aber machen nicht du. Unterstellen kann jeder, muss man nur handeln.

Wenn deine Freundin beweisen kann, dass sie UNSCHULDIG ist, kann ihr Anwalt dafür sorgen, dass sie wieder auf deine Schule kommen kann, in ihre alte Klasse.