Wg Mitbewohner wegen Zwecksgemeinschaft Kündigen?
Als erstes das Problem: Seit längerem Kämpfen mein Freund und ich mit seinem relativ neuen WG Mitbewohner der 24/7 in seinem Zimmer hockt, weder sich an den Putzplan hält noch seine Sachen in der Küche wegräumt oder seine Wäsche macht und sich auch noch erdreistet an unser Essen sich zu bedienen. (Unter anderem macht er ach nie die Tür auf wenn es klingelt oder geht ans Telefon aber Zwingt die Internet Leistung und den Stromverbrauch in die Knie / in die Höhe) Die Teilmiete wird von seinen Eltern übernommen (im übrigen ist er Kurz vor seinem 30 Lebensjahr)
Mein Freund hatte im Mietvertrag mit dem Vermieter zusammen festgehalten das dies KEINE Zweckgemeinschaft sein soll und nun ist sie das von vorne bis hinten. Wir wollten wissen ob man dies als Grund für eine Kündigung angeben kann?
5 Antworten
Mein Freund hatte im Mietvertrag mit dem Vermieter zusammen festgehalten das dies KEINE Zweckgemeinschaft sein soll und nun ist sie das von vorne bis hinten.
Eine Zweckgemeinschaft im mietrechtlichen Sinne ist mir unbekannt. Was kann ich darunter verstehen?
Wie sieht denn die Vertragsgestaltung aus? Wer ist Hauptmieter? Gibt es Untermieter?
Kündigungsmöglichkeiten ergeben sich nach § 573 BGB. Ist die betroffene Personen auch Hauptmieter, ist das allerdings hinfällig.
Mein Mitbewohner, sein Vater (der seine Teilmiete bezahlt) und ich sind im Mietvertrag leider alle drei gleichzeitig als Hauptmieter eingetragen.
Wer ist "mein Mitbewohner"?
Egal. Alle Personen die als Mieter im Vertrag stehen sind die Vertragspartei Mieter. Dieser kann nur als ganzes gekündigt werden.
Ist es eigentlich möglich die bestehende Mietvereinbarung zu ändern, dass z.B. mein Mitbewohner als Untermieter eingetragen wird?
Nur mit Zustimmung aller am Vertrag beteiligten PERSONEN.
Mit "mein Mitbewohner" bzw. WG-Mitbewohner, meine ich den jungen Mann in der Fragestellung.
Da er mit Dir und seinem Vater einen gemeinsamen Vertrag hat kann ihm allein nicht gekündigt werden.
Ein-, um- oder austragen aus dem Vertrag geht auch nicht.
Jedenfalls nicht ohne Zustimmung aller am Vertrag beteiligten PERSONEN.
Der Mietvertrag muss gemeinsam gekündigt werden. Die anderen Mieter der Mieterpartei sind schriftlich aufzufordern der Kündigung zuzustimmen. Wird die Zustimmung verweigert, so müssen beide auf Zustimmung verklagt werden. Das scheint hier der einzige Weg zu sein.
Wer hat mit wem einen Mietvertrag?
Der 2. Bewohner mit dem 1., beide einen gemeinsamen mit dem Vermieter oder jeder einen eigenen mit dem Vermieter?
Hier schreibt der erwähnte Freund:
Mein Mitbewohner, sein Vater (der seine Teilmiete bezahlt) und ich sind im Mietvertrag leider alle drei gleichzeitig als Hauptmieter eingetragen.
Warum wollt ihr eine Kündigiungsgrund angeben?
Kündigt entsprechend den Bedinungen des Mietvefrtrages zum xx.xx.xxxx , oder zum nächstmöglichen Termin.
Naja ich dachte man müsse einen Grund angeben vorallem weil ich nicht denke das er das einfach so hinnehmen wird.
Sofern nicht gerade alle beide in dem Miietvertrag als Mieter eingetragen sind, kann dein Freund doch jederzeit frist- und termingerecht ohne Angabe von Gründen kündigen.
Wichtig ist doch nur, dass er eine neue Unterkunft gesichert hat oder bekommt.
Diese gesicherte Unterkunft ist völlig unwichtig, wenn dieser Vertrag wie auch immer aufgelöst oder beendet wird.
Bis du gesagt hast dass er Dreißig ist dachte ich ich hättet meinen alten Mitbewohner abbekommen :D ansonsten eher schwierig mit dem rauskündigen leider - war bei uns zumindest so aber du hast mein vollstes Mitleid und Verständnis
Hier schreibt der erwähnte Freund:
Mein Mitbewohner, sein Vater (der seine Teilmiete bezahlt) und ich sind im Mietvertrag leider alle drei gleichzeitig als Hauptmieter eingetragen. Ist es eigentlich möglich die bestehende Mietvereinbarung zu ändern, dass z.B. mein Mitbewohner als Untermieter eingetragen wird?