WG Gründen: müssen beide im Mietvertrag stehen?

4 Antworten

"und die andere zieht halt einfach ein"

Nein das geht nicht "so einfach", denn die Freundin hat dann nämlich kein Wohnrecht in dieser Wohnung. Allein schon aufgrund Nebenkostenanteil wäre es wichtig, denn mit 2 Personen hat der Vermieter ja auch mehr Kosten!

Entweder steht ihr beide im Mietvertrag als Hauptmieter, oder mit Einverständnis des Vermieters darf der Hauptmieter mit Person 2 einen Untermietvertrag abschließen

Nein, müssen sie nicht. Aber es gibt Gründe dafür und dagegen über die man ruhig einmal nachdenken sollte.

Wenn beide im Mietvertrag stehen, kann die Wohnung auch nur gemeinsam gekündigt werden. Wenn nur eine Person im Mietvertrag steht, kann die zweite jederzeit Ausziehen und den Mieter mit der ganzen Wohnung zurück lassen. (läßt sich aber in Untermietverträgen regeln). Für den Vermieter ist es zwar mehr Arbeit (doppelte Sicherheiten prüfen usw.) aber er hat auch zwei Mieter die er in Anspruch nehmen kann, wenn es Mietprobleme gibt.

Manchmal ist es für Anträge (Bafög, ... ) relevant ob die Wohnung einem "alleine" gehört oder als WG geteilt wird. (Der Vermieter muss sowas glaub ich auch angeben).

Gerhart  18.05.2021, 17:32

Wem gegenüber muss der Vermieter das angeben?

csor77  18.05.2021, 17:48
@Gerhart

Ich beziehe mich hierbei auf die Meldepflicht des Vermieters der dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellt damit dieser sich beim Einwohnermeldeamt ummelden kann/soll/darf.

Wofür das gut ist und in wie weit die Ämter untereinander einen datenaustausch haben, weiß ich nicht. Ich denke nicht das die Bafögstelle beim Einwohnermeldeamt anfragt ob noch mehr personen für die Wohnung 3 in Adresse gemeldet sind. Aber unwahre Aussagen bringen Ärger, besonders wenn man verpetzt wird.

nein muss nicht

Theoretisch geht beides. Mit Zustimmung des Vermieters, kann einer mieten und an den anderen untervermieten. Aber: der Vermieter wird vorziehen, dass ihr beide im Mietvertrag steht. Dann wird es kompliziert, wenn einer auszieht.