Wert von Privatentnahmen von Waren nachweisen?
Wie kann ich den Wert der Privatentnahmen von Waren nachweisen?
Das Finanzamt hat mit hier gerade einen Pauschalbetrag über ca. 2.000€ aufgedrückt, der sich gewinnsteigernd auswirkt.
Wie kann ich nachweisen, dass ich nicht annähernd so viele Waren, privat entnommen habe (ca. Wert von 25€).
Ich war in dem Jahr noch Einzelunternehmer (mit Kleinunternehmerregelung) und habe keine Warenwirtschaftssystem oder Ähnliches gehabt.
Wie kann ich dem Finanzamt nun nachweisen, dass ich keine privaten Warenentnahmen in der Höhe habe.
Danke für Antworten.
6 Antworten
Wenn du die Pauschalisierung nicht akzeptieren willst, musst du SELBST die genauen Entnahmen dokumentieren, und auch den Wert dieser Ware NACHWEISEN
Wenn du z.B. ein Lebensmittelgeschäft hast, kannst du schlecht behaupten, dass du deinen privaten Bedarf anderweitig deckst.
Oder in einem Restaurant das eigene Essen NICHT anrührst
Es gibt für bestimmte Branchen festgesetzte Pauschalwert für Warenentnahmen, wie z.B. Gastronomie oder Lebensmittelhandel. Eine Minderung dieser Pauschalen ist sehr schwer bis gar nicht realistisch, vor allem wenn keine Einzelaufzeichnungen über die Entnahmen vorliegen. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Betriebspruefung/Richtsatzsammlung/2018-12-12-pauschbetraege-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Pauschalbetrag über ca. 2.000€
Sei froh, dass es nicht mehr ist.
Das hat doch mit dem Umsatz nichts zu tun. Du müsstest uns dann bitte noch verraten, um welche Ware es sich handelt, damit man das besser beurteilen kann.
Wenn du privatentnahmen nicht nachweisbar beschrieben hast müsste es eigentlich wie folgt gehen:
Du hast in dem Jahr ja X waren eingekauft. Das müsstest du ja nachweisen können. eigentlich. Dann hast du Y waren verkauft und noch Z waren auf lager.
y+z ergibt idealerweise x. Wenn y+z weniger als x ist, ist die different eine potenzielle Privatentnahme.
Fazit: Der betrag der möglichen privatentnahme kann nicht größer sein als die differenz aus einkauf und verkauf + lager.
x und y sollten durch rechnungen/belege nachweisbar sein. und z durch den Physischen lagerbestand nachweisbar sein.
Somit kannst du indirekt nachweisen wieviele waren "verschwunden" sind.
Bei verderblichen waren bräuchtest du natürlich noch nen nachweis über den ausschuss. Ansonsten wäre der ausschuss auch eine privatentnahme.
Für die Ermittlung von Y müsste aber ein Warenwirtschaftssystem vorhanden sein.
Nö. Nur ne dokumentation über die verkauften waren. 250 rechnungen tun das auch. Man müsste ja auch nachweisen was man ins WaWiSystem einträgt.
Aber ansonsten ist natürlich ein wawisystem für soetwas sehr sehr hilfreich. Imgrunde macht man nämlich so nur per hand das nach was was wawisystem macht.
"Nur ne dokumentation über die verkauften waren."
Das IST ein Warenwirtschaftssystem. Nicht das, was man unter Hightech-Superduper-IT-Professional-Lösung versteht, aber die quantitative Erfassung / Dokumentation der Warenein- und -ausgänge ist die Definition eines Warenwirtschaftssystems.
Oh ok. Dachte das die reine erfassung das konkret noch nicht ist. Sondern quasi erst inklusive dem was man mit den nachweisen macht. OK.
Das würde als Folge aber heissen das der fragesteller keine Ahnung hat Wieviele und welche waren er veräußert hat. Korrekt?
Hast Du schriftlich Deine Entnahmen festgehalten?
Ansonsten hast Du schlechte Karten.
Bei einem Umsatz in dem Jahr von TEUR 35 finde ich das extrem viel.