Privat Geld geliehen für Unternehmensgründung?
Liebe Community,
ich habe mir privat (Familie, daher keine direkte „zeitliche Verpflichtung“) Geld geliehen, um mein Unternehmen zu gründen.
Damals habe ich aber nicht daran gedacht, das vielleicht irgendwie zu verschriftlichen, um es dem Finanzamt nachzuweisen.
Da ich das Geld ja dann von meinem Privat- auf mein Geschäftskonto eingebucht habe: Habt ihr eine Ahnung, wie ich steuerlich damit umgehe oder wie ich das zumindest „legal zurückzahle“, ohne Misstrauen zu wecken?
Schließlich mache ich ja gerade Erträge durch die Investitionen und muss diese ja aus dem Geschäftsvermögen zurückzahlen oder zumindest privat so viel ansparen, dass ich es privat zurückgebe und der eigentliche „Privatkredit“ offiziell als „Privateinlage“ von mir läuft.
wichtig ist mir, dass alles seine Richtigkeit hat, ich will also nichts drehen und wenden, habe schlichtweg aber Angst, etwas falsch zu machen.
Was könnt ihr in dem Fall so empfehlen?
vielen Dank im Voraus!
PS: Ich habe ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung gegründet, falls das irgendwie wichtig sein sollte. Es handelt sich hierbei um 2.000€, die mir geliehen wurden.
5 Antworten
Das Finanzamt interessiert sich nicht für den Privatkredit, es sei denn, du zahlst Zinsen dafür und willst diese steuerlich geltend machen. Dann müssten aber auch die Empfänger die Zinsen versteuern.
Was meinst du mit
von meinem Privat- auf mein Geschäftskonto eingebucht
Meinst du damit die Bankkonten? Von deinem Geschäftskonto bei der Bank kannst du dir jederzeit Geld auch wieder runterholen.
Was du mit dem versteuerten Gewinn aus deinem Unternehmen machst, ob du davon Lebensmittel kaufst, in den Urlaub fährst, oder einen Privatkredit zurückzahlst, ist egal.
Nein, du musst dir keine Gedanken machen.
Du bist Einzelunternehmerin, haftest also ohnehin mit deinem Privatvermögen. Du hast keine GmbH oder ähnliche Rechtsform, also bist du auch kein Geschäftsführer. Du bekommst auch kein Gehalt, welches du versteuern musst. Du musst für dein Unternehmen eine eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellen und versteuerst dann deinen Gewinn.
Daher wäre es sogar einfacher für dich, wenn du deine Kosten von deinem Geschäfts-Bankkonto bezahlst, dann hast du besser im Überblick, welche Einnahmen und Ausgaben du hast. Wenn deine Gewinne für die Kosten nicht ausreichen, kannst du auch ganz offiziell Geld von deinem Privatkonto auf dein Geschäftskonto übertragen und davon die Fixkosten bezahlen. Solltest du mal eine Steuerprüfung haben, ist es dann alles leichter auseinanderzurechnen, als wenn alles von deinem Privatkonto geht und man erstmal auseinanderrechnen muss, was eine private Rechnung war und was Geschäftskosten.
Du kannst von deinem Geschäfts-Bankkonto überweisen, an wen du willst. Was im Verwendungszweck deiner Überweisung steht, bleibt dir überlassen. Du kannst das Geld auch erst auf dein privates Konto überweisen und von da aus dann deiner Familie das Geld zurückzahlen.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber es scheint so, als ob du dich mit einigen grundlegenden Themen der Selbstständigkeit noch nicht so gut auskennst. Da es dir zurecht wichtig ist, keine Fehler zu machen, ist es vielleicht besser, wenn du dir insbesondere bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung am Anfang noch von jemand helfen lässt, der sich mit dem Thema auskennt.
Danke für das Sternchen :)
Du bilanzierst ja sicher nicht. Trotzdem solltest Du Einlagen und Entnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung erklären. Sie haben aber keine steuerliche Auswirkung.
Bei Geschäften zwischen Verwandten stellt das Finanzamt hohe Anforderungen. Sie müssen mit Verträgen zwischen Fremden vergleichbar sein. Ihr habt keinen schriftlichen Vertrag und offenbar auch keine Vereinbarung über die Rückzahlung. Also gehe ich davon aus, dass Du die Zinsen nicht bei der Steuer geltend machen kannst.
Darum geht es mir im Grunde gar nicht, ich möchte nur nicht, dass das Finanzamt irgendwie meckert und irgendwelche krummen Geschäfte vermutet, nur weil ich in Wirklichkeit meine Schulden zurückzahle. 😅
Bei 2.000 Euro, die Du dazu noch über längere Zeit zurückzahlst, ist das überhaupt kein Problem.
Als Einzelunternehmer haftest du sowieso mit deinem gesamten Vermögen...
2.000 € ist wirklich kein nennenswerter Betrag... was du mit dem Gewinn machst ist deine Sache.
Du machst eine Einnahmenüberschußrechnung und gut ist.
Du zahlst es aus versteuertem Einkommen zurück und gut ist. Interessiert kein Schwein.
2.000 Euro interessieren das Finanzamt nicht...
Habe ich mir auch gedacht, aber ich habe sowas wie die Versteuerung des Geschäftsführergehalts im Kopf. Oder gilt sowas erst ab einer GmbH? Bisher lasse ich 100% der Gewinne aus dem Unternehmen auf dem Geschäftskonto und decke meine Fixkosten mit meinem privaten Geld. Muss ich mir also theoretisch gar keine Gedanken darum machen, wenn ich irgendwann „Einzelunternehmen an Privatperson und 2.000€ mit Verwendungszweck „Rückzahlung von geliehenem Geld““ auf meinem Geschäftskonto erscheint?