Hallo zusammen,
wie es dir Titel schon sagt, geht es um eine Rechtsfrage in einer Erbgemeinschaft, welche per Testament geregelt ist. Vielleicht kurzer Hintergrund:
Ich habe einen Onkel, dieser ist Pfarrer und hat somit keine Erben. Er hat sich dazu entschlossen sein Erbe, dies besteht aus einem Geldvermächtnis und einer Eigentumswohnung auf 6 Personen (zwei Familien) aufzuteilen. Er ist so eingestellt, dass was in der Familie ist, sollte auch in der Familie bleiben. Jetzt ist es aber so, dass die andere Familie nur aufs Geld aus ist. Sprich die andere Familie würde im Fall der Fälle seine Eigentumswohnung zum bestmöglichsten Preis verkaufen wollen und dies weiß er auch.
Ich sollte mich jetzt erkundigen, ob dies Rechtens ist, wenn er in sein Testament ca. folgendes schreibt: „Herr Max Mustermann hat das Recht, meine Eigentumswohnung XXX zu erwerben, in dem dieser die anderen Personen in der Erbgemeinschaft im Wert des Verkehrswertes auszahlt.“. Kann man so etwas machen? Wenn ja, genügt einfach so eine Formulierung oder doch lieber damit zu einem Notar?
Uns geht es einfach darum, dass diese Eigentumswohnung in Familienbesitz bleibt und dass die andere Familie nicht die Chance hat, den Verkaufspreis absichtlich in die höhe zu treiben. Die Eigentumswohnung direkt auf mich zu schreiben ist hingegen nicht sinnvoll, alleine schon wegen der Erbschaftssteuer, sowie die Hoffnung, dass die andere Familie im Fall der Fälle eventuell doch vernünftig ist.
Schon mal Vielen Dank!