Werkstudent - Unterhaltspflicht der Mutter - was steht mir zu?

7 Antworten

Dir stehen 735€ inklusive Kindgeld an Unterhalt zu.

Von Deinem eigenen Nettoeinkommen wird alles bis auf 90€ angerechnet. Die Halbwaisenrente wird komplett angerechnet.

735€ plus 90 macht 825€. Minus Halbwaisenrecht macht 650€. Minus Dein Gehalt = Dein Unterhaltsanspruch.

Dann mußt Du Bafög beanspruchen - Bafög wird tatsächlich vorrangig Unterhalt gewährt.

Dein Auto mußt Du davon finanzieren, deinen Weg zur Arbeit auch. Du kannst Dir in der Nähe ein Zimmer suchen, dann hast Du diese Kosten nicht.

Deine Mutter hat einen Selbstbehalt von 1300€ Dir gegenüber.

Nachlesen kannst Du das in der Düsseldorfer Tabelle.

Du hast einen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" von 735 Euro (seit WiSe 2016), von dem du alle deine Lebenshaltungskosten bestreiten müsstest.

Auf diesen Bedarf werden alle deine eigenen Einkünfte sowie die Halbwaisenrente und das Kindergeld angerechnet. 

Bei den eigenen Einkünften wäre zu beachten:

  • Da Studenten nicht verpflichtet sind, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen, wenn sie es aber tun, sich dadurch ggf. die Studienzeit und somit die Unterhaltsverpflichtung der Eltern verlängert, werden die Einkünfte aus einem Nebenjob zur Hälfte auf ihren Unterhaltsanspruch angerechnet (nach Abzug der "berufsbedingten Aufwendungen" von 5% des Nettos...).
  • Ist die Beschäftigung hingegen Teil der Ausbildung, wird das regelmäßige Einkommen daraus wie ein Azubi-Einkommen in voller Höhe angerechnet (bis auf den Freibetrag für Fahrtkosten, pauschal 90 Euro)...

Von deinem "Bedarf" (735 Euro) werden durch Kindergeld (190 Euro) und Halbwaisenrente (175 Euro) bereits 365 Euro abgedeckt, es verbleibt noch ein möglicher Unterhaltsanspruch von 370 Euro.

Wäre dein Einkommen in voller Höhe anrechenbar - z. B. als Werkstudent mit einen festen Arbeitsvertrag über die gesamte Studiendauer...., hättest du keinen Unterhaltsanspruch mehr an die Mutter.

Handelt es sich bei deinem Vertrag lediglich um eine Tätigkeit als "Studentische Hilfskraft" o.ä., wären von den 600 Euro rund 285 Euro anrechenbar... und du hättest noch Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 85 Euro. 

  • Den Unterhalt müsstest du von der Mutter einfordern, ggf. einklagen.
  • Sie hätte dir gegenüber allerdings einen Selbstbehalt von 1300 Euro, wäre sie deshalb nicht "leistungsfähig", könntest du ggf. BAföG-Leistungen beanspruchen...

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hatte es so verstanden, dass ich unabhängig vom Einkommen meiner Mutter behandelt würde, da ich einen eigenen Hausstand habe. Falls es doch was zu sagen hätte: Ihr Einkommen ist oberhalb des Maximalbetrages in der Düsseldorfer Tabelle.

Ich fasse das so zusammen: Mir steht ein Sockelbetrag von 6XX Euro bis 735 zu + ein paar Pauschbeträge und das wars? Und das völlig egal, ob ich 90 Euro verdiene oder 850?  Halbwaisenrente und Lohn mindern meinen Anspruch in voller Höhe und sind somit weg?

Du hast als nicht mehr im elterlichen Haushalt lebender Student einen "unterhaltsrechtlichen Bedarf" in Höhe von 735 Euro (entspricht dem "BAföG-Satz" der zum Wintersemester angehoben wurde...).

Dies ist der Betrag, der dir nach dem Unterhaltsrecht für alle deine notwendigen Lebenshaltungskosten zusteht, unabhängig davon, wie viel deine Eltern verdienen oder ob du selbst nebenbei arbeitest oder nicht....

Auf diesen Bedarf werden alle deine Einkünfte angerechnet (Einkommen je nach "Sachlage" anteilig oder in voller Höhe..., Kindergeld, Halbwaisenrente, BAföG-Leistungen.....).

Ist der "Bedarf" abgedeckt, hast du keine weiteren Ansprüche mehr. 

(Als "Mehrbedarf" könnten nur bestimmte Ausgaben geltend gemacht werden (Semestergebühren o. Krankenkassenbeiträge, wenn nicht mehr möglich über Familienversicherung oder einen Arbeitgeber o.ä.), wenn dir über den Bedarf hinaus keine Mittel mehr zur Verfügung stehen)

Laut Düsseldorfer Tabelle ( Unterhalt ) stehen einem Azubi / Student der nicht mehr bei den Eltern lebt ein Unterhalt von derzeit 735 € monatlich zu !

Von deinem Unterhaltsanspruch werden dann eigene Einkünfte angerechnet.

Wenn du also angenommen 600 € Netto verdienst,dann kannst du pauschal in der Regel schon mal 90 € abziehen,es bliebe dann ein anrechenbares Erwerbseinkommen von etwa 510 €.

Zu diesen 510 € käme dann deine Waisenrente von 175 €,dann liegst du schon bei 685 € und wenn du nicht mehr Zuhause wohnst steht dir dein Kindergeld zu,dass sind dann noch mal 190 €,somit liegt dein anrechenbares Einkommen dann bei etwa 875 €.

Du liegst also mit ca.140 € über deinem dir zustehenden Unterhaltsanspruch,deshalb wirst du dann keinen weiteren Anspruch geltend machen können.

Es sei denn diese 140 € + die 90 € pauschal pro Monat würden deine tatsächlichen Aufwendungen wegen des Studiums nicht decken,also z.B. Fahrkosten / Studiengebühren / Beitrag KV.

Dann könnte noch ein geringer Anspruch bestehen,wenn sie leistungsfähig wäre ( über 1300 € Netto ),wenn nicht,käme ggf.noch etwas Bafög - in Betracht.

kommt drauf an was deine Mutter so monatlich verdient, man vergesse nicht das Kindergeld

ob da was zu holen ist? schätze nein