Werden Mieteinnahmen zur Hinzuverdienstgrenze von 450€ pro Monat als Eu-Rentner dazugerechnet oder bleibt diese Einnahme unberücksichtigt?

2 Antworten

Hallo Herbertpr,

Sie schreiben:

Werden Mieteinnahmen zur Hinzuverdienstgrenze von 450€ pro Monat als Eu-Rentner dazugerechnet oder bleibt diese Einnahme unberücksichtigt?

Antwort:

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bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-261-erwerbsminderungsrente-2013-04-26.pdf?__blob=publicationFile

Auszug, Seite 26:

Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?

Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgendeEinkünfte unschädlich:• 

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,

• Betriebsrenten,

• beamtenrechtliche Pensionen,

• Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn(z.B. Abfindungen),

• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, 

soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind,

• Einkünfte aus Vermögen.  

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Mieteinnahmen sollten EM/EU-Renten-unschädlich sein. Diese haben nur z.B. einkommenssteuerliche Relevanz.