Zählt eine betriebliche Altersvorsorge zum Nettogehalt für Unterhaltzahlungen für uneheliches Kind?

1 Antwort

Man kann zusätzlich zur normalen gesetzlichen Rentenversicherung noch bis zu 4% des Bruttoeinkommens für weitere Altersversorgung aufwenden. Bei der Unterhaltsberechnung können diese 4% vom Einkommen abgezogen werden. Falls Sie die 4% noch nicht durch andere Zusatz-Rentenversicherungen "verbraucht" haben, können Sie die Beträge also vom unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen abziehen

Davon gibt es eine Ausnahme: Der Abzug darf beim Kindesunterhalt nicht dazu führen, dass Sie nicht einmal mehr den Mindestbetrag zahlen können, also die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle.