ware unter falschem namen bestellt

12 Antworten

Betrug ist zwar in diesem Fall tatsächlich der Straftatbestand - anzeigen werden die dich aber höchstens, wenn du nicht weiterzahlst - jetzt haben die doch gar keinen Grund bzw. Vorteil wenn sie dich anzeigen würden. Von daher auf jeden Fall zahlen, sonst kann es doch noch Probleme geben. In einem solchen Fall würde es übrigens im normalerweise (keine Vorstrafen) aber auf eine Geldstrafe hinauslaufen, über Gefängis brauchst du dir also keine Sorgen zu machen.

skyfly71  02.06.2010, 14:15

DH! Da is alles gesagt. Eine Freiheitsstrafe ist hier ganz sicher nicht zu erwarten.

Na ja,ich glaube du weißt selber daß du da einen riesen Fehler gemacht hast und bitte tu das ja nicht wieder ,schon im Interresse deiner Tochter. Zu deiner Frage,es könnte schon sein ,daß du eine Anzeige bekommst,aber wenn du nicht schon vorbestraft bist,könntest du mit Bewährung und einer Geldstrafe davonkommen.

Wie du schon richtig geschrieben hast, ist das Betrug. Dabei kommt es nicht wirklich auf die Höhe des Schadens an. Wenn die dich jetzt nicht anzeigen, bist du immer erpressbar, das heißt, die kommen auch kassieren, wenn du eigentlich schon gar nicht mehr zahlen kannst. Da wäre vielleicht eine Selbstanzeige bei der Polizei hilfreich. Da kämst du dann sicher mit einer Bewährungsstrafe davon. Und das was du da bestellt hast, da hättest du wahrscheinlich auch gut drauf verzichten können.

Betrug ist es auf jeden Fall, möglicherweise auch bereits Urkundenfälschung. Selbstanzeige halte ich im Moment nicht für sinnvoll. Wenn du dich selbst anzeigst, muss die Staatsanwaltschaft handeln, abwarten ist daher besser. Nutze aber die Zeit, suche nach den Ursachen - könnte eine Kaufsucht vorliegen? Diese wird zwar nicht strafausschließend bzw. strafmindernd berücksichtigt, aber wenn du dich diesbezüglich in psychotherapeutische Behandlung begibst, keine weiteren oder nur geringe Vorstrafen vorliegen, dann kannst du damit mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer Bewährungsstrafe rechnen, aber nur wenn du dich bereits therapieren lässt, bevor die Staatsanwaltschaft Wind davon bekommt. Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassounternehmen versteht sich von selbst

Hast Du eigentlich nichts anderes zu tun, als ständig irgendwas zu bestellen? Nun fängst Du auch noch an, die Versandhäuser zu betrügen. Das wird ja immer schlimmer. Du bekommst, wenn Du nicht alles bezahlst, natürlich eine Anzeige. Da wird dann die Anklage auf Betrug lauten. Wie das Urteil ausfallen wird, hängt von Deinem Verteidiger und vom Richter ab. Bestell einfach nichts mehr und denk auch mal an Dein Kind!