Steuererklärung, keine Ummeldung vorgenommen, was nun?

4 Antworten

Dem Finanzamt sind deine Eltern und Vermieter erst mal völlig Wurst !

Du musst Deine tatsächlichen Daten angeben, darfst natürlich auch nur die 1,5 km geltend machen. So ist es korrekt !

Sogar wenn Du bei einer Freundin wohnst, aber noch zuhause gemeldet bist, sind natürlich die tatsächliche Fahrten anzugeben und die Anschrift deines Lebenmittelpunktes.

Das Finanzamt prüft die Meldeadresse in aller Regel NICHT ! Dies geschieht nur in Extremfällen.

HI Waho1956,

das ist schonmal sehr beruhigend. Nach vielem Überlegen wäre ich nun nämlich auf folgende Lösung gekommen: Ich nenne meine alte Adresse, mach natürlich die 20 KM Fahrtkosten nicht geltend und dann dürfte ich ja auch kein Stress kriegen. Oder ist dein Vorschlag doch der bessere und wenn ja, warum?

Ich will zu dem ganzen Thema einfach noch bisschen dazu lernen darum bin ich für alle Anregungen und Erfahrungen dankbar :-)

Grüße

@Gaxadriel87

Der Bescheid wird allerdings an die Anschrift geschickt, die in der Erklärung steht. Dann musst Du ihn halt von Deinen Eltern abholen.

Auch ist die Anschrift entscheidend dafür, WELCHES Finanzamt zuständig ist.

Bei 20km gehts noch, München/Berlin wäre da umständlicher.

Wichtig ist Dein LEBENSMITTELPUNKT, da ist es eigentlich korrekt.

@Wago1956

OK in dem Fall wäre die Adresse meiner Eltern wohl aber doch sinnvoller da ich in zwei Wochen wieder für 2 Monate dorthin zurückziehe.

Wenn ich dies nun tue (sind ja ca. 20 KM) aber die tatsächlichen 1,5KM angebe, ist das denen dann Wurst oder würde das überprüft werden? bei der letzten Steuererklärung habe ich noch bei meinen Eltern gewohnt und habe auch die 20KM geltend gemacht.

Danke für die Hilfe und um noch mehr Licht ins Dunkeln zu bringen!

@Gaxadriel87

bei 1,5 km liegts Du, wenn Du nicht erhebliche weitere Kosten hast, vermutlich unter der Arbeitnehmerpauschale von 1000 Euro. Dann wirken sich nicht mal die Fahrtkosten aus, also prüft das auch keiner.

Es würde auch Kontinuität bedeuten, wenn, wie in den Vorjahren 20km in der Erklärung stehen würden. Doch das wäre Steuerhinterziehung oder zumindest leichtfertige Steuerverkürzung, das machste bestimmt nicht.

@Wago1956

Nein das hab ich eigentlich nicht vor. Ich will das alles sauber und ohne Probleme abwickeln, da hätte ich viel zu viel Schiss vor etwaigen Strafen.

Für das nicht ummelden bekommst Du noch ne Geldstrafe.

und das FA bekommt das dann mit durch die Angabe meines Vermieters bei dessen Steuerreklärung oder wie? Bitte klärt mich auf...

Quatsch, höchstens ein Bußgeld, da ist ein gewaltiger Unterschied zwischen.

@Wago1956

Ja mit einem Bußgeld würd ich auch eher rechnen, WENN es denn dazu kommen sollte. Die können mich ja nicht als Verbrecher darstellen wegen sowas (!?)

Grüße

Hallo Gaxadriel 87, ich würde mich schon nachträglich ummelden und in der Steuererklärung die neue Anschrift berücksichtigen. Ich denke einfach, daß, wenn die Steuerbehörden einmal nachkontrollieren und stellen Ungereimtheiten fest, dann ist das auch nicht so toll. Ich selbst bin mal in eine Nachkontrolle geraten nach 6 Jahren, wo mein Steuerberater einen Fehler machte, den ich nicht beeinflussen konnte (weil keine Kenntnis von der Problematik) - ich mußte trotz Erklärung viel, viel Geld mit Zinseszinsen nachzahlen, das war sehr hart. Alles Gute, Katzina

OK danke ! das Problem ist, ich ziehe Ende Februar für 2 Monate wieder in die alte Adresse, eine nachträgliche Ummeldung bringt also nichts mehr..!?

bist du denn der Ansicht, dass Finanzamt macht einen Abgleich der seitens deines Vermieters angegebenen Steuererklärung mit dem Einwohnermeldeamt?

Also ganz so schlimm sollte es ja wohl noch nicht mit der Schnüffelei sein!

Da bin ich eben etwas ratlos, ich denke schon, vllt ist das aber auch zu paranoid ;-) wenn die das bei jedem Mietverhältnis machen würden, würde so eine Antragsprüfung wohl Moooonate länger dauern, aber wer weiß....