Steuererklärung, keine Ummeldung vorgenommen, was nun?
Hallo ihr,
ich bin im März 2011 aus meinem Elternhaus ausgezogen und mich aus diversen Gründen bislang nie umgemeldet. JA ich weiß, das ist nicht toll ;-) nun weiß ich aber nicht was ich bei der aktuellen Steuererklärung angeben soll. Die alte Adresse (die ca. 20 km von meiner Arbeitsstätte entfernt ist) oder die neue Adresse (die nur ca. 1,5 km von der Arbeit entfernt ist). Da mich mein Vermieter ja als Mieter bei seiner Steuerreklärung angeben muss bin nich nun verwirrt ob ich hier evtl. Probleme bekomme, bin ja lt. EWA seit 24 Jahren unter der selben Adresse gemeldet. Was sagt ihr dazu? hat jemand evlt. das gleiche Problem schonmal gehabt?
Danke für Infos!
Tina M.
2 Antworten
Hallo Gaxadriel 87, ich würde mich schon nachträglich ummelden und in der Steuererklärung die neue Anschrift berücksichtigen. Ich denke einfach, daß, wenn die Steuerbehörden einmal nachkontrollieren und stellen Ungereimtheiten fest, dann ist das auch nicht so toll. Ich selbst bin mal in eine Nachkontrolle geraten nach 6 Jahren, wo mein Steuerberater einen Fehler machte, den ich nicht beeinflussen konnte (weil keine Kenntnis von der Problematik) - ich mußte trotz Erklärung viel, viel Geld mit Zinseszinsen nachzahlen, das war sehr hart. Alles Gute, Katzina
OK danke ! das Problem ist, ich ziehe Ende Februar für 2 Monate wieder in die alte Adresse, eine nachträgliche Ummeldung bringt also nichts mehr..!?
bist du denn der Ansicht, dass Finanzamt macht einen Abgleich der seitens deines Vermieters angegebenen Steuererklärung mit dem Einwohnermeldeamt?
Also ganz so schlimm sollte es ja wohl noch nicht mit der Schnüffelei sein!
Da bin ich eben etwas ratlos, ich denke schon, vllt ist das aber auch zu paranoid ;-) wenn die das bei jedem Mietverhältnis machen würden, würde so eine Antragsprüfung wohl Moooonate länger dauern, aber wer weiß....