Werbeflyer an Ampeln und Laternen?!

7 Antworten

Einfache Antwort NEIN.

An Lichtzeichenanlagen ( im Volksmund Ampel genannt ) werden nicht der Reglung des Straßenverkehrs  dienenden Hinweisen, als schwerer Eingriff in den Straßenverkehr angesehen. 

Das Anbringen von Flyern an Lichtzeichenanlagen und Laternen ist eine Schabeschädigung fremden Eigentums

Und in vielen Städten und gemeinden muss das " Plakatieren" extra gegen eine Gebühr bewilligt werden.

Die Stadt vergibt dafür so gar Plaketten, die auf den Werbemitteln sichtbar angebracht sein müssen. Auf diesen Plaketten steht vermerkt wie lange ( z. B. vom 11.3.2015 bis 25.3.2015) die Werbeträger angebracht sein dürfen.

Danach sind diese wieder zu entfernen. Entfernt der Werbebetreiber die Plakate nicht, so werden diese dann von der Stadt dessen  Kosten entsorgt

ich glaube nur, wenn es privat verkäufe sind. man sollte aber auch ranschreiben, wann man den flyer selbstständig wieder abnimmt.

NEIN!!! Ich habe tagtäglich mit so etwas zu weil genau so etwas zu meinem Beruf gehört. Das gibt IMMER Strafanträge wegen unerlaubter Sondernutzung, Sachbeschädigung und Schadenersatzansprüche (Reinigungskosten) werden geltend gemacht.Gerade vor ein paar Tagen wurden ein paar meiner "Kunden" deswegen zu Geldstrafen verurteilt. In vielen Städten ist das Plakatieren grundsätzlich reglementiert. Kläre das unbedingt ab - an Lichtmasten und LZAs ist das niemals erlaubt.

dylanz2002  23.02.2011, 12:09

Es verstößt ggf. auch gegen das Wettbewerbsrecht!

miboki  24.02.2011, 06:24
@dylanz2002

Möglich - aber das gehört nicht zu meinem Job. Ich bin nur für die öffentliche-rechtlichen Belange zuständig.

Das Wort Werbung lässt eigentlich darauf schließen, dass es sich um "Werbung" für ein Gewerbe oder eine politische Partei handelt. Es ist eindeutig verboten, diese an öffentliche Gegenstände anzukleben.

Wenn man nicht Post wegen Sachbeschädigung bekommen will, nein.