Wer zahlt, wenn meine Haushaltshilfe meine wertvolle Vase bei der Arbeit zerstört hat?

16 Antworten

a) steht für mich ausser Frage- also ja. b)Eigentlich zahlt die private Haftpflicht der Putzhilfe (sofern sie eine hat).Da dies aber im Rahmen einer entgeltlichen Tätigkeit passierte, bin ich mir nicht sicher tendiere aber dazu, dass diese trotzdem zahlen würde.

Unglaublich, wie viel Bullshit hier verzapft wird.

Erstens ist es Gottseidank jedem gestattet sein Haus so einzurichten wie er möchte. Schuld durch falsche Einrichtung gibt es im deutschen Recht nicht. Und das mit der Glasvitrine ist ja auch großartig. Wenn ich eine teuere Glasvitrine habe, muss ich die dann in eine billige Glasvitrine packen und dann ist meine Schuld behoben??

Zweitens: Erstaunlich wie viele Hobby-Rechtsanwälte sich gut auskennen. "Muss grob fahrlässig sein" oder gar "Vorsatz", alles Quatsch. Hier der Auszug aus dem BGB dazu:

§_823 BGB Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Für die, die selbst das nicht verstehen: Egal wie fahrlässig, wer andern einen Schaden zufügt haftet.

Versicherungstechnisch sieht es so aus:

Die Privathaftpflicht des Arbeitgebers zahlt nur, wenn die Haushaltshilfe während Ihrer Tätigkeit DRITTEN einen Schaden zufügt. Eigenschäden sind fast nie abgesichert.

Die Privathaftpflicht der Haushaltshilfe zahlt nicht, da sie nicht PRIVAT sondern beruflich tätig ist.

Eine Versicherung ist nur möglich, wenn die Haushaltshilfe ein Gewerbe hat und eine Betriebshaftpflicht.

Eine Lösung für eine Angestellte ist mir nicht bekannt, heißt aber nicht, dass sie nicht existiert.

Normal ist sie bei Dir angestellt, müsste also auch über Dich versichert sein. Erkundige Dich mal.

Wenn sie in Ruhe arbeiten könnte wäre es wohl nicht passiert.

sie war zu der fraglichen Zeit alleine - kann sich ihre Zeit selbst einteilen.

Hallo, ich habe hier eine ganze Seite gefährliches Halbwissen als Antworten gelesen. Dabei ist es doch so einfach:  Von der Minijob-Zentrale in Essen gibt es die Broschüre "Minijobs in PrivathaushaltenInformationen über die neuen Regelungen". Die bekommt man bei Abschluß und Anmeldung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses zugesandt. Wenn man dann aufmerksam liest:

S.18:

Ist der Minijobber automatisch gegen Schäden versichert,die er im Haushalt verursacht? Nein. Gegen Schäden, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Minijobsverursacht werden, ist die Haushaltshilfe nicht automatisch versichert.Die private Haftpflichtversicherung kommt für derartige Schäden nicht auf.Vielmehr ist für Schäden, die durch den Minijob entstehen, zusätzlich einesogenannte Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Das sollte also alles klären.

Sie hätten Ihr Haushaltshilfe auch darauf hinweisen müssen, das diese Vase so teuer ist. Meine Meinung. Und wenn diese so teuer ist, warum steht diese dann an einen so öffentlichen Ort. Anscheinend.

Sie haben da Eindeutig dran Mitschuld.

Normalerweise braucht die Hafpflicht der Jobberin dafür nicht zahlen, zumal es auf der Arbeit passiert ist.

Ich glaube ich wäre sehr sauer, wenn ich der Jobber wäre, und sie mir dafür die Kosten überdrücken würden. Zumal sowas auch versichert gehört, von ihrer Seite. Sowas kann mal passieren. Nicht immer nur die Schuld bei anderen suchen, sondern eigene Fehler mit einrechnen.