Wer zahlt Wasserzähler Austausch (Mieter oder Vermieter)?

8 Antworten

Flipper73  29.07.2014, 12:04

So wie ich es lese, kündigt der Wasserversorger selbst einen Uhrenwechsel an. Ihm obliegt dann auch die Umsetzung. In Deiner Antwort handelt es sich jedoch um nachträglich installierte Wasserzähler.

Flipper73  29.07.2014, 12:37
@LouisCypher666

Das trifft die Qualität Deiner Antworten exakt.

LouisCypher666  29.07.2014, 12:48
@Flipper73

jaaaaa, ich kann dich auch nicht leiden!

Die Kosten für den periodischen Austausch des Kaltwasserzählers können nur anteilig im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Max. 11% der dafür aufgewendeten Kosten pro Jahr sind auf den Mieter umlegbar. Kosten für Erfassungsgeräte (wie Kaltwasserzähler) hat grundsätzlich der Eigentümer/Vermieter zu bezahlen. Der Mieter hat lediglich Kosten für Miete & Wartung anteilig zu zahlen WENN es mietvertraglich vereinbart wurde.

In meinem Fall (ich bin der Frage-Ersteller ganz oben): Ich miete eine Doppelhaushälfte und zahle nur Kaltmiete an den Vermieter. Alle Nebenkosten rechne ich mit allem und alles die mich versorgen (Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr usw.) selbst ab. Deshalb weiß ich nicht ob ich die Kosten des periodischen Wechsels des Kaltwasserzählers sebst zahlen muss oder ob das mein Vermieter machen muss. Weiß jemand mehr???

Also, es geht doch gar nicht um genug oder nicht genug, es geht um das Öffnen der Tür für die Wasserwerke und wenn dafür der Mieter die Vermierin bzw. deren Handwerker benötigt, bezahlt diese unnötige Orgie doch wohl auch der Besteller, also Mieter, oder?

eigentlich vermieter

Blinki27 
Fragesteller
 29.07.2014, 11:57

Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Mein Vermieter verlangt dass ich die Kosten trage!

Die Wasseruhr gehört in aller Regel dem Energieversorgungsunternehmen, welches verpflichtet ist, diese in regelmässigen Abständen auszutauschen. Das wird von den Unternehmen veranlasst und auch durchgeführt.

Bei nachträglich installierten Zwischenzählern, z.B. für die Bedarfsberechnung einer anderen vermieteten Räumlichkeit, ist der Vermieter in der Pflicht. Er kann die daraus entstandenen Kosten jedoch auf den Mieter umlegen.

In Deinem Fall ist jedoch das Wasserwerk zuständig. Hast Du dort schon einmal angerufen?