Wer trägt die Kosten für den Austausch der Wasseruhr?
Jeder Mieter hat eine eigene Wasseruhr um den Verbrauch von Warm- und Kaltwasser zu erfassen. Jetzt wurden diese Wasseruhren turnusgemäß gewechselt weil die Eichzeit abgelaufen war (6 Jahre).Wer trägt die Kosten für das Auswechseln der Wasseruhr? Ist der Vermieter berechtigt diese Kosten an den jeweiligen Mieter weiterzugeben?
7 Antworten
Es sollte Sache des Vermieters sein und er sollte auch die Kosten für den Austausch tragen. Allerdings kann im Mietvertrag auch etwas Anderes vereinbart werden. Schau bitte einmal in deinen Mietvertrag , wenn dort keine andere Vereinbarung enthalten ist , dann muß in jedem Fall der Vermieter die Kosten übernehmen,
Bei uns war das kostenlos. Das stand auch schon in dem Schreiben drin, in dem der Wechsel angekündigt wurde.
ich bin der Meinung, daß man eine Wasseruhr niemals kaufen kann, also ist der Wasserlieferant der Eigentümer. Und wenn die Uhr turnusgemäß ausgetauscht wird, gehen die anfallenden Kosten immer auf den Eigentümer (Wasserwerk).
Die Kosten trägt voll und ganz der Vermieter ausser wenn du dir selbst eine Wasseruhr einbauen lassen hast.
Von der Logik her müßten die Stadtwerke/Wasserwerke die Kosten tragen.Die Verbrauchsanzeige auf der Wasseruhr ist schließlich deren Abrechnungsgrundlage gegenüber dem Kunden.