Muss eine Wasseruhr regelmääsig geeicht,geprüft werden?

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Hallo Markus70,

ruf beim Wasserwerk Deiner Stadt an, die werden wissen, wie es lang geht.

Gruß, Emmy

Ist doch kein Problem. Wenn du darauf bestehst die Uhr zu wechseln, wird der Vermieter dies tun. Der Wechsel (ohne Uhr) geht auf deine Kosten. Aber bedenke, eine Wasseruhr zählt nie zu viel, sondern eher zuwenig. Von daher wäre es dein Vorteil, wenn die Uhr drin bleibt. Eine s.g. Haushaltswasseruhr ist nicht geeicht, sondern Beglaubigt und da ist ein Unterschied. Eine Wasseruhr könnte nur auf eine gewisse Durchflussmenge geeicht werden. Dies muß aber mit jeder Uhr einzeln gemacht werden nund dann wirds teuer. Schau mal auf deine Uhr, sie ist ausgelegt auf 2500 Lt/h. Das bedeutet, du musst > 40L/minute zapfen, damit die Uhr genau messen kann. Zapfst zu weniger, läuft auch die Uhr nicht mehr genau und zählt/misst zu wenig.

Wenn mindestens 10 Jahre nicht geeicht wurde, dann widerspreche jeder künftigen Nebenkostenabrechnung zur Kostenart Wasser und Heizkosten mit Warmwasser.

Zudem kannst Du bei den Wasserbetrieben mit den Zählernummern nachfragen wann die letzte Eichung bzw. ein Austausch stattgefunden hat und dort melden, dass der Vermieter evtl. seiner Verpflichtung zu Eichung oder Austausch nicht nachkommt.

Hier meine Antwort vom 12. März auf eine gleichgelagerte Frage. Aus dem Link erfährst du alles Notwendige, auch die Konsequenzen, die sich aus einer Abrechnung ohne geeichten Zähler ergeben. Die Verwendung ungeeichter Zähler ist eine Ordnungswidrigkeit und damit strafbewehrt.

Für KWZ beträgt die Eichfrist 6 Jahre, für WWZ 5 Jahre. Die Frist wird nicht mehr nach exaktem Datum bemessen sondern nach ganzen Kalenderjahren. Für den Hauptwasserzähler ist der Versorger verantwortlich und der macht das zuverlässig und rechtzeitig. Für die Unterzähler in den Mietwohnungen ist der Vermieter verantwortlich. Kommt er der Pflicht nicht nach, verstößt er gegen das Eichgesetz und macht sich damit strafbar. Du hast nun das Recht, gegen die Abrechnung Einspruch einzulegen. Näheres entnimm bitte dem folgenden Link: http://www.erwin-ruff.de/eichung.html

Kaltwasserzähler müssen alle 6 Jahre, Warmwasserzähler alle 5 Jahre geeicht werden. Normalerweise steht auf dem Zähler drauf, wielange sie geeicht sind.

Das macht alles meist der Wasserversorger automatisch. Falls Kosten berechnet werden, dürfen die mit den Betriebskosten umgelegt werden.

Wahrscheinlich ist es gemacht worden, siehe mal auf den Zahler, es wird eine Plombe dran sein oder eine Schild mit der entsprechenden Info.