Ist es rechtlich richtig, dass die Kosten einer Wasserbeprobung auf die Mieter umzulegen ist?

4 Antworten

Legionellen - ja

Die Kosten der Untersuchung können auf den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden, wenn die Voraussetzungen im Mietvertrag geschaffen sind, beispielsweise durch Vereinbarung der Umlage der Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung. Dies betrifft nicht den Fall, dass festgestellt wurde, dass das Trinkwasser nicht mehr einwandfrei ist. Die dann in diesem Zusammenhang notwendigen Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen betreffen einen konkreten Schadensfall, sind also mithin nicht laufend und daher nicht als Betriebskosten umlagefähig.

http://www.bwe-cham.de/files/bwe/assets/img/PDFs/Kreisinfo%20I-2014.pdf

Blei - nein

Wasserbeprobung durchführen lassen ist es richtig das sie die Kosten auf alle Mieter im Haus umlegen kann?

Ja, das ist eine vom Gesetzgeber geforderte Maßnahme. Deshalb darf, ohne dass es bisher vereinbart war, deren Kosten anteilig nach Wohneinheiten die Umlage erfolgen. Allerdings muss das zuvor in Textform dem Mieter mitgeteilt werden.

Die nach §14 Abs. 3 TrinkwV notwendige turnusmäßige Untersuchung auf Legionellen bei den Warmwasserkosten im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähige Betriebskostenart, §§ 2 Nr. 5a, 2a BetrKV, 8 Absatz 2, 7 Absatz 2 HeizKV.

G imager761

....aber einwandfreies Wasser soll schon bei Euch aus dem Hahn fließen.....? Mal darüber nachdenken......

Mal darüber nachdenken nicht alle Kosten die der Vermieter zu tragen hat so einfach auf den Mieter "abgewälzt" werden dürfen.

Für einwandfreies Wasser aus dem Hahn ist übrigens der Wasserversorger zuständig. Jedenfalls des kalten Wassers.

@anitari
Für einwandfreies Wasser aus dem Hahn ist übrigens der Wasserversorger zuständig.

Ja, bis ins Haus.....

Mal darüber nachdenken nicht alle Kosten die der Vermieter zu tragen hat so einfach auf den Mieter "abgewälzt" werden dürfen.

In wessen Interesse ist denn einwandfreies Wasser? Den Vermieter in seiner Stadtrand-Villa juckt es doch im Allgemeinen nicht. Was spricht dagegen, solche Untersuchungen im Interesse der Mieter durchführen zu lassen und die Kosten umzulegen? Übrigens: Ich gehöre selbst zu den Mietern...und wäre froh, würden solche Maßnahmen, die am Geiz meiner Mitmieter scheitern auf diese Weise durchgeführt.....