Wer zahlt Schäden bei Kabelbrand - wenn der Kasten anfängt zu brennen?

5 Antworten

Der Zählerkasten gehört natürlich eindeutig zum Gebäude.

Wenn es tatsächlich gebrannt hat, also Gebäudeversicherung. 

Sonst ist das ein Betriebsschaden zu Lasten des Eigentümers.

Rum gepfuscht wäre eine Möglichkeit wenn jemand (z.B. wegen Stromdiebstahl) etwas überbrückt hätte. Das wäre dann allerdings eine Straftat dafür gibt es keine Versicherung.

NamenSindSchwer  10.10.2017, 17:00

Rum gepfuscht wäre eine Möglichkeit wenn jemand (z.B. wegen Stromdiebstahl) etwas überbrückt hätte. Das wäre dann allerdings eine Straftat dafür gibt es keine Versicherung.

Selbst in dem Fall würden bei einem Brand die jeweiligen Sachversicherungen die Schäden regulieren, wenn nicht gerade der VN selber der Manipulator war. 

DerHans  11.10.2017, 21:52
@NamenSindSchwer

Das ist richtig. 

Ich ging jetzt davon aus, dass einer der Mieter vielleicht etwas überbrückt hätte.

.... der Auftraggeber für die Reparatur.

Wenn es sich um den Stromverteilerkasten handelt, ist der Stromversorger zuständig, das zu überprüfen und evtl. auszutauschen.
Der Vermieter muß den Schaden unbedingt melden. Du hast doch sicher den Vermieter bereits benachrichtigt.

schleudermaxe  10.10.2017, 16:58

.... und was hat der Versorger mit meinem Kasten und dem Zähler vom Netzbetreiber zu tun?

Liesche  10.10.2017, 17:04
@schleudermaxe

Stromversorger und Netzbetreiber gehören meist zusammen!

Der Zählerkasten gehört zum Gebäude und muss vom Vermieter in Stand gehalten werden.

Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung.

Schäden an deinem Hausrat zahlt deine Hausratversicherung. 

Falls jemand den Brand schuldhaft verursacht hat (auch z.B. durch nicht regelmäßige Wartung) haftet diese Person für Schäden die anderen entstanden sind. Dafür hat er dann hoffentlich eine Haftpflichtversicherung. Wobei auch in dem Fall die jeweiligen Sachversicherungen vorrangig die Schäden regulieren. 

Beispiel: Deine Bude fackelt ab, weil Kabel defekt waren die der Vermieter hätte überprüfen (lassen) müssen. Dann zahlt trotzdem DEINE Hausratversicherung DEINEN Hausratschaden und kann anschließend vom Vermieter bzw. dessen Haftpflicht einen Teil des Schadens als Regress zurückfordern.