Riss bzw. Sprung in der Fensterscheibe, wer kommt für die Kosten auf?

Sprung oben am Rand - (Versicherung, Mietrecht, Fenster) Riss in der Mitte - (Versicherung, Mietrecht, Fenster) Riss unten - (Versicherung, Mietrecht, Fenster)

9 Antworten

Wohngebäudeversicherung inkl. Glas vom Vermieter wäre da jetzt das einfachste um den Schaden + Kosten zu beheben :)

Wenn Du den Schaden nicht verursacht hast, musst Du auch nicht für den Schaden aufkommen.

Den Bildern nach zu urteilen, könnte es sich hierbei um einen Spannungsriss handeln.

Nachdem ich den Schaden der Hausverwaltung berichtete, sagten die mir sie sein nicht zuständg und ich müsste mich direkt an meine Vermieterin wenden. 

Ich nehme an, dass es Eigentumswohnungen sind und Du Dich deswegen direkt an Deine Vermieterin wenden sollst/musst.

Wie so üblich wollte sie es natürlich erstmal abklären und sagte das das MEINE Versicherung übernehem MUSS! 

Schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben. ( Sie muss erst mal den Mangel beheben lassen, unabhängig davon wer den Schaden verursacht hat, bzw. wodurch er entstanden ist.)

Darauf hinweisen, das deinerseits kein verschulden vorliegt und Du daher nicht für den Schaden aufkommen wirst.

MfG

johnnymcmuff

Eine HRV wäre hier sowieso nicht zuständig, höchstens deine HPV, insofern ein Verschulden deinerseits vorläge.

Ich sehe hier u.U. die Gebäudevers. des Vermieters in der Pflicht. Auch schon deshalb, weil du anteilig mit deinen Betriebskosten die GV des Vermieters mitfinanzierst.

Du zahlst selber und fertig!  Deine private Haftpflicht ist aufgrund einer Ausschlussklausel nicht zuständig.