Riss bzw. Sprung in der Fensterscheibe, wer kommt für die Kosten auf?
Hallöchen!
Am Sonntag Abend kam ich aus meinen Wochenend-Trip zurück und musste mit Entsetzen feststellen das in meinem Wohnzimmerfenster ein riesen Riss entstanden ist. (wie im Bild zu sehen!) Mir ist unbegreiflich wie dieses passieren konnte! Vielleicht hat ja jemand Erfahrung, ob das ein Setzriss oder ein Spannungs-Riss sein könnte. Kurious ist auch das nicht die Aussenscheibe sondern die Innenscheibe beschädigt ist!!!!
Nachdem ich den Schaden der Hausverwaltung berichtete, sagten die mir sie sein nicht zuständg und ich müsste mich direkt an meine Vermieterin wenden. Wie so üblich wollte sie es natürlich erstmal abklären und sagte das das MEINE Versicherung übernehem MUSS! Mein größtes Problem ist aber, das ich keine Hausratversicherung inkl Glasbruch habe. (ich weiß das das dumm von mir ist, aber finanziell war es mir zur Zeit nicht möglich!) Nun meine Frage: Werde ich jetzt auf den Kosten der Reparatur sitzen müssen, oder ist bei solch einen Schaden der Vermieter dafür zuständig bzw. IHRE Versicherung? Denn ein Verschulden meinerseits ist hier defenetiv nicht der Fall!!
LG Melanie



9 Antworten
Wohngebäudeversicherung inkl. Glas vom Vermieter wäre da jetzt das einfachste um den Schaden + Kosten zu beheben :)
Wenn Du den Schaden nicht verursacht hast, musst Du auch nicht für den Schaden aufkommen.
Den Bildern nach zu urteilen, könnte es sich hierbei um einen Spannungsriss handeln.
Nachdem ich den Schaden der Hausverwaltung berichtete, sagten die mir sie sein nicht zuständg und ich müsste mich direkt an meine Vermieterin wenden.
Ich nehme an, dass es Eigentumswohnungen sind und Du Dich deswegen direkt an Deine Vermieterin wenden sollst/musst.
Wie so üblich wollte sie es natürlich erstmal abklären und sagte das das MEINE Versicherung übernehem MUSS!
Schriftliche Mängelanzeige per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben. ( Sie muss erst mal den Mangel beheben lassen, unabhängig davon wer den Schaden verursacht hat, bzw. wodurch er entstanden ist.)
Darauf hinweisen, das deinerseits kein verschulden vorliegt und Du daher nicht für den Schaden aufkommen wirst.
MfG
johnnymcmuff
Eine HRV wäre hier sowieso nicht zuständig, höchstens deine HPV, insofern ein Verschulden deinerseits vorläge.
Ich sehe hier u.U. die Gebäudevers. des Vermieters in der Pflicht. Auch schon deshalb, weil du anteilig mit deinen Betriebskosten die GV des Vermieters mitfinanzierst.
Du zahlst selber und fertig! Deine private Haftpflicht ist aufgrund einer Ausschlussklausel nicht zuständig.