Wer zahlt Reha bei Minijob?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn du die Voraussetzungen bei der Rentenversicherung nicht erfüllst geht die Zuständigkeit an die Krankenkasse über, bei der du aktuell versichert bist.

die Voraussetzung bei der DRV:

Bei einem Antrag erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, wenn Sie

  • in den letzten zwei Jahren vor dem Antrag für sechs Kalendermonate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder

- Tätigkeit gezahlt haben oderinnerhalb von zwei Jahren nach Ihrer Ausbildung bis zum Antrag eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt haben oder

- nach einer solchen Beschäftigung  oder Tätigkeit bis zum Antrag arbeitsunfähig oder arbeitslos waren odervermindert erwerbsfähig sind beziehungsweise dieser Zustand einzutreten droht und Sie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen.

Du kannst die Hotline deiner Rentenversicherung oder deiner Krankenkasse anrufen, die können dich beraten und gegebenenfalls an die andere Stelle verweisen.

Ich habe damals die Krankenkasse angerufen und die haben mir die Antragsformulare der Rentenversicherung zugeschickt.

Ein sinnvoller Weg ist m.Erachtens immer ein stationärer Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik. Dort sind meist mehr Möglichkeiten offen, was die Aufenthaltsdauer anbetrifft.

Je nach Deinem sonstigen Einkommen mußt du maximal für 28 Kalender- tage jährlich je 10,-- Euro bezahlen. ( Belastungsgrenzen beachten )

Krankenkassen.de - Zuzahlungsregeln

https://www.krankenkassen.de/...krankenkassen/...krankenkassen/.../zuzahlungen/